Stalker muss seiner Ex-Freundin Schmerzensgeld zahlen
Düsseldorf. Nervös spielt die 28-Jährige mit ihren Fingern, wendet sich vom Angeklagten ab. Zwei Jahre lang war sie mit dem 32-Jährigen zusammen, sie teilten sich eine Wohnung. Jetzt nennt sie ihn vor Gericht nur noch "mein Gegner".
Im August 2008 hatte sie seine Sachen eines Abends in eine Kiste gepackt- sie wollte ihn nicht wiedersehen. Der Mann hoffte auf eine Erklärung - und verfolgte seine Ex-Freundin. Jetzt wurde er wegen Nachstellung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Zusätzlich muss er seiner Ex-Freundin 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Er hatte sich der 28-jährigen Erzieherin trotz einer einstweiligen Verfügung genähert, hatte sich in der S-Bahn zu ihr gesetzt und war ihr gefolgt. Als sie ihm sagte, dass er sie in Ruhe lassen solle, bespuckte er sie. Sie rief die Polizei. Schon kurz nach der Trennung hatte der Mann die Wohnung der jungen Frau belagert, Sturm geklingelt, Emails geschickt.
"Ich fand es schade, dass sie nicht geantwortet hat. Ich habe das nicht verdient", erklärte der 32-Jährige sein Verhalten.Die Ex-Freundin erklärte, sie habe mehrfach deutlich geäußert, dass sie keine Beziehung wolle. Sie habe Angstzustände gehabt und sich in Therapie begeben müssen. Der Mann beteuerte, die Treffen seien rein zufällig gewesen, gestand jedoch, sie an jenem Tag bespuckt zu haben.