Stolperfallen im Vertrag: Immer mehr suchen Hilfe
Über 30 000 Menschen kamen im vergangenen Jahr mit ihren Sorgen zur Verbraucherzentrale.
Düsseldorf. „Keine Verträge am Telefon oder an der Haustür abschließen!“ — Diesen Rat gab es in den vergangenen Jahren von fast allen Experten zum Thema Verbraucherschutz. Thomas Westermann von der Verbraucherzentrale Düsseldorf ist jetzt geneigt, diesen Satz umzudrehen. „Wir haben häufig Kunden, die sich in einer Filiale haben beraten lassen und dann direkt vor Ort einen Vertrag unterzeichnen.
In dem steht dann aber nicht immer das, was mit dem Verkäufer besprochen wurde“, sagte er am Mittwoch bei der Vorstellung der Jahresbilanz der Verbraucherzentrale. Dies treffe besonders auf den Bereich der Telekommunikation zu. Das Problem sei, dass unterschriebene Verträge in der Regel nicht zu widerrufen sind. Bei Telefon-, Haustürgeschäften und Ähnlichem gilt hingegen eine Frist von 14 Tagen.
Von den 32 708 Anfragen, die die Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr beantwortet hat, fielen 18 % in den Bereich Telekommunikation — das ist Platz zwei hinter dem allgemeinen Bereich Finanzen (38 %). „Meistens haben die Kunden Rechnungen erhalten, in denen Leistungen verbucht waren, die ihnen nicht bewusst waren“, meint Westermann.
Wer dann Fragen hat, wird häufig von einer Stelle zur nächsten geschickt. „Die meisten Filialen werden von unabhängigen Eigentümern betrieben. Mit ihnen wird auch der Vertrag besprochen.“ Das heißt, dass in dem Unternehmen, das die Rechnung verschickt (zum Beispiel ein Mobilfunkanbieter) niemand weiß, was bei Vertragsabschluss besprochen wurde. „Das ist dann oft ein langes Hin und Her.“ Auch in solchen langwierigen Fällen hilft die Verbraucherzentrale weiter. 4162 Fälle von umfassender Rechtsberatung sind in der Jahresbilanz vermerkt.
Die Leiterin der Beratungsstelle, Ulrike Brunswicker-Hoffmann, weiß jedoch auch, dass sich längst nicht alle dort melden, die Probleme haben. „Unsere Statistik zeigt nur einen Punkt auf der Spitze des Eisbergs.“ Die „Dunkelziffer“ der Verbraucher mit ähnlichen Problemen, die sich nicht melden, sei sehr hoch.
Die Verbraucherschützer warnen außerdem vor altbekannten aber auch neuen Tricks und Tücken, durch die Menschen viel Geld verlieren können. Neben Klassikern wie der Kaffeefahrt sind in der jüngeren Vergangenheit vor allem sogenannte „In-App-Käufe“ zu einem Problem geworden. „Es gibt Applikationen für das Smartphone, die grundsätzlich kostenfrei sind, in denen man aber bestimmte Inhalte für Geld kaufen kann“, erklärt Brunswicker-Hoffmann. Diese werden dann auch von Minderjährigen genutzt, allerdings über die Konten ihrer Eltern. „Da kommen teilweise Beträge im vierstelligen Bereich heraus. Dagegen kann man aber auch vorgehen.“