Tagespflege ist gleichwertig

Da können sich Stadt und freie Träger noch so abstrampeln: Die gesamte Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder können sie so schnell nicht bedienen, Rechtsanspruch hin oder her. Noch mehr als klagewütige Eltern spuckt ihnen jetzt das Verwaltungsgericht Köln in die Suppe.

Es entschied, dass Familien nicht auf einen Platz in der Tagespflege verwiesen werden dürfen, wenn sie in eine Kita wollen. Ein, mit Verlaub, hanebüchenes Urteil. Es befeuert noch die Anspruchshaltung von Eltern — und das obwohl Kleinkinder bei einer Tagesmutter mindestens so gut aufgehoben sind wie in einer Kita. Bliebe es dabei, wäre der Ausbau der Tagespflege zum Teil für die Katz.