Taxifahrer zu 85-Jähriger: „Bleiben Sie doch zu Hause!“
Gisela Labschies ist gehbehindert. Weil sie nur eine kurze Strecke mit dem Taxi fahren wollte, soll ein Fahrer sauer geworden sein.
Düsseldorf. Ein gemütlicher Sonntagmittag nahm für Gisela Labschies ein jähes Ende. Nach dem Sonntagsgottesdienst in der Neanderkirche und dem anschließenden Mittagessen in einem Brauhaus wollte die 85-Jährige den kurzen Heimweg von gut einem Kilometer mit einem Taxi fahren.
Als sie dem Fahrer am Taxistand der Heinrich-Heine-Allee die Feldstraße als Fahrziel nannte, stöhnte dieser laut auf. Gisela Labschies sagte der WZ, sie habe dem Fahrer erklärt, dass sie nicht mehr so gut gehen könne und entschuldigend gefragt, was sie denn sonst machen solle. Denn schon der Weg zum Taxistand sei für sie eine große Anstrengung. Der Fahrer habe ihr darauf lapidar geantwortet, sie solle einfach „zu Hause bleiben“.
Bei ihrer Fahrt handelte es sich um eine Innenstadtfahrt, eine Kurzstrecke bis 1400 Meter, die von den Unternehmen in Düsseldorf per städtischer Taxitarifordnung grundsätzlich für 5,50 Euro angeboten werden muss, was gleichzeitig der Grundpreis einer Fahrt ist. Gisela Labschies versteht, wenn die Fahrer wegen der kurzen Strecke nicht begeistert sind, aber „ich kann nur noch mit einem Taxi einkaufen oder Freunde treffen“.
Dennis Klusmeier, der Vorstandsvorsitzende der Düsseldorfer Taxigenossenschaft, kann sich den Vorfall nicht erklären. „Seitdem es den Innenstadttarif gibt, gab es bei mir keine Beschwerden mehr über unsere Fahrer“, sagte Klusmeier auf Nachfrage. Diese Pauschale wurde eingeführt, um den Fahrern eine feste Einnahme und den Fahrgästen einen festen Grundpreis zu garantieren. Klusmeier glaubt vielmehr, dass es sich in diesem Fall um einen Fahrer handelt, der bei keiner der Düsseldorfer Taxizentralen gemeldet ist.
Für Fahrgäste wie Gisela Labschies, die unzufrieden mit dem Fahrer sind, rät Klusmeier, sich immer eine Quittung ausstellen zu lassen und immer die Ordnungsnummer des Taxis mit der auf der Quittung zu vergleichen. Dadurch könne der Fahrer ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden.
Intern verhängt die Düsseldorfer Taxigenossenschaft laut Klusmeier Strafgelder: 50 Euro werden bei einer berechtigten Beschwerde über eine Stadtfahrt fällig. Bei einer Fahrt vom oder zum Flughafen sogar 150 Euro. „Außerdem hat der Fahrer dann einen Monat Anfahrtsverbot am Flughafen. Das sind echte erzieherische Maßnahmen“, sagte er der WZ.
Bei Beschwerden sollten sich Fahrgäste immer an das Unternehmen wenden, rät Klusmeier.
Gisela Labschies möchte in Zukunft darauf achten, mit welchem Unternehmen sie fährt und sich immer eine Quittung geben lassen. Die „Sommerlichen Orgelkonzerte“ in der Neanderkirche will sie in diesem Jahr auf jeden Fall wieder besuchen.