Prozess U-Bahnfahrer wegen Unfall vor Gericht
Düsseldorf · Im Tunnel war es zu einem Auffahrunfall gekommen, ein Fahrgast hatte sich verletzt.
Das hätte auch schlimmer ausgehen können. Weil eine Bahn im Tunnel feststeckte, knallte der Fahrer David M. (31, Name geändert) mit seiner U 75 gegen das defekte Fahrzeug vor ihm. Dabei stürzte eine Frau in seiner Bahn und verrenkte sich das Knie. David M. stand deshalb am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.
Beide Bahnen waren im Berufsverkehr voll. Rund 400 Passagiere mussten aussteigen. Chaos also an der Heinrich-Heine-U-Bahn-Station.
Dem Familienvater war die Geldstrafe zu hoch
Ursprünglich sollte David M. fürs Auffahren 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Doch das war dem Familienvater zu viel: „Ich habe drei kleine Kinder zu ernähren und muss noch Schulden abbezahlen.“ Außerdem will sein Arbeitgeber ihn für den Schaden an den Bahnen haftbar machen.
Insgesamt fühlt sich David M. unschuldig. „Genau genommen ist der Stellwerker schuld. Im Tunnel kommt es auf den Fahrer gar nicht an.“ Dabei hieß es in den Unterlagen der Rheinbahn, dass es wegen der defekten Bahn die Anweisung für den Fahrer gegeben habe, auf Sicht zu fahren.
Und David M. gibt auch der Verletzten eine Mitschuld: „Jeder weiß doch, dass man in Bus oder Bahn mal mit Bremsungen rechnen muss. Deshalb heißt es ja auch: Einsteigen und Hinsetzen. Jeder ist für seine Sicherheit auch selbst verantwortlich.“ Und: „Im Tunnel kann man nicht ausweichen. Da gibt es eben auch nur die Möglichkeit, zu bremsen.“
Am Ende lief das Gerichts-Verfahren sehr unglücklich für den Fahrer ab. Denn rein formal hatte sich der Rheinbahner nur gegen die Höhe der Geldstrafe gewendet. Deshalb stand das Vergehen selbst schon fest. So blieb dem Richter bei allem Verständnis nur noch, die Geldstrafe auf insgesamt 400 Euro zu mildern.