Urteil: Unternehmer darf sich nicht adeln

Der Mann hatte Adelstitel für Webseite genutzt.

Düsseldorf. Die Grafen von Spee tragen einen alten adeligen Namen. Ein Unternehmer mit bürgerlichem Namen "Spee" wollte wohl etwas vom Adels-Renommee abhaben, nutzte den Namen samt "von" und das gräfliche Wappen auf seiner Internetseite.

Die Grafen klagten auf Unterlassung - mit Erfolg. Am Donnerstag urteilte das Landgericht, dass der Unternehmer weder die Bezeichnung "von Spee" noch das Adels-Wappen mit Hinweis auf seine Person verwenden darf. Er muss der Löschung der Internetseite zustimmen. Hält sich der Unternehmer nicht daran, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro oder Ordnungshaft. Darüber hinaus muss er für die Anwaltskosten der Grafen aufkommen, diese belaufen sich auf rund 1800 Euro.

Vor Gericht hatte sich der Unternehmer vehement gewehrt. Das "von" nutze die Firma schon seit Jahren, nie habe es Beschwerden gegeben. Die Richterin machte dem bürgerlichen Spee jedoch klar: "Sie heißen nunmal nur Spee, mit dem "von" haben Sie nichts zu tun." Sie halte die Formulierung für eine Namensrechtverletzung.