Verbotene Liebe mit einer 13-Jährigen

Schülerin wurde schwanger. Ihr 19-jähriger Freund kam gestern vor dem Amtsgericht mit einer Verwarnung davon. Das Paar kümmert sich inzwischen gemeinsam um die kleine Tochter.

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Wer das händchenhaltende Paar mit dem Baby-Körbchen gestern Morgen vor dem Saal des Amtsgerichtes betrachtete, dem fiel nichts Ungewöhnliches auf. Doch zwischen Mutter und Vater liegt ein Altersunterschied von fast sechs Jahren. Und als die Schülerin schwanger wurde, war sie erst 13 Jahre alt. Wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen saß ihr 19-jähriger Freund auf der Anklagebank.

Kennen gelernt hatte sich das Paar vor zwei Jahren bei der Fußball-Weltmeisterschaft. „Ich habe mich in ihn verguckt. Wir haben die Telefon Nummern ausgetauscht“, schilderte die inzwischen 14-Jährige, wie alles begann. Als ihr Freund erfuhr, wie alt sie ist, wollte er die Beziehung beenden: „Aber ich habe nicht locker gelassen.“ Es sei auch nicht der erste Junge gewesen, mit dem sie Geschlechtsverkehr hatte.

Der Mutter des Mädchens erklärten die beiden, der Angeklagte sei erst 16 Jahre alt. „Wir haben uns Zeit gelassen“, sagte der 19-Jährige, der die Schule abgebrochen hat („Schule ist einfach nicht mein Ding“) und bald eine Ausbildung zum Lageristen machen will. Erst nach zweieinhalb Monaten sei es zum ersten Mal in seiner Wohnung erstmals zum Sex gekommen. Man habe auch verhütet, theoretisch jedenfalls. Er habe gewusst, dass er sich strafbar mache: „Ich dachte aber nicht, dass daraus eine so große Sache wird und dass darauf eine so hohe Strafe steht..“

Im vergangenen Jahr trennte sich das Paar dann für einige Monate. Da war die Schülerin allerdings schon schwanger, weil sie die Pille nicht regelmäßig genommen hatte. „Ich dachte zuerst, das ist ein Scherz“, so der Angeklagte. War es aber nicht. Denn am 1. Juni kam das gemeinsame Töchterchen zur Welt: „Die ganze Familie hat sich gefreut. Außer ihr Vater.“

Der Angeklagte vor Gericht

Seitdem kümmert sich das Paar gemeinsam um die Tochter. Auch die beiden Mütter helfen den beiden, die allerdings nicht in einer gemeinsam Wohnung leben. Die Schülerin beteuerte, dass sie ihren Freund liebe.

Auch für die Staatsanwaltschaft war das kein typischer Fall von sexuellem Missbrauch, zumal die 14-Jährige eingeräumt hatte, dass sie die treibende Kraft in der Beziehung sei. Sie will ab Herbst wieder zur Schule gehen und ist darauf angewiesen, dass sich ihr Freund mit ums Kind kümmert. Der 19-Jährige kam mit einer Verwarnung davon. Außerdem muss er wöchentlich zehn Arbeitsstunden leisten, bis er eine feste Anstellung hat.