Anzahl wird reduziert Gebühr für E-Scooter-Anbieter in Düsseldorf steigt deutlich

Düsseldorf · Die Stadt halbiert die Zahl der E-Scooter in den Innenstadtbezirken. Dort dürfen die Anbieter sie auch nur noch stationsbasiert vermieten.

E-Scooter vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof.

Foto: dpa/Henning Schoon

Anbieter von E-Scootern müssen in Düsseldorf künftig tiefer in die Tasche greifen. In der neuen Sondernutzungssatzung ist festgelegt worden, dass die Gebühren für die Elektroroller deutlich auf 50 Euro pro Gerät und Jahr im Innenstadtgebiet und 30 Euro pro Gerät und Jahr in den Außenbezirken angehoben werden. Bisher betrug die Gebühr einheitlich 20 Euro pro Jahr. Zudem soll die Zahl der E-Scooter in der Innenstadt auf 1800 begrenzt und damit halbiert werden. Die Anhebung der Sondernutzungsgebühr ist Bestandteil der neuen Strategie für den Umgang mit den E-Scootern. Kernbestandteile sind die Limitierung der Fahrzeuge, eine flächendeckende innerstädtische Parkverbotszone mit der Einrichtung von festen E-Scooter-Stationen, Kontrollen sowie die jetzt beschlossene Erhöhung der Sondernutzungsgebühr.

Fünf E-Scooter-Anbieter sind in Düsseldorf tätig

„E-Scooter werden oft ordnungswidrig gefahren und verbotswidrig abgestellt. Dies beeinträchtigt besonders Fußgänger und darunter Menschen mit Sehbeeinträchtigung erheblich und ist ein Ärgernis“, sagte Oberbürgermeister Stephan Keller. Mit den neuen Regeln wolle man eine nachhaltige Verbesserung der Situation bewirken. Die Zahl der E-Scooter im Stadtgebiet soll künftig auf 8400 Stück begrenzt werden. Diese sollen sich wie folgt auf drei Gebiete verteilen:

Gebiet A: Dieses erstreckt sich über die Stadtteile Altstadt, Carlstadt und Stadtmitte. Die Anbieter dürfen ihr Angebot dort ausschließlich stationsbasiert anbieten. Die Anzahl im Gebiet A wird auf 1800 E-Scooter begrenzt.

Gebiet B: Dieses umfasst folgende Stadtteile: Pempelfort, Golzheim, Derendorf, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Oberbilk, Friedrichstadt, Unterbilk, Bilk, Niederkassel und Oberkassel. In diesem Gebiet dürfen die Sharing-Anbieter ihre Fahrzeuge überwiegend gemäß dem Free-floating-Prinzip anbieten, also ohne feste Stationen. In besonders beanspruchten Gebieten wie Stadtteilzentren oder Einkaufsstraßen sollen jedoch Stationen mit entsprechenden Parkverbotszonen eingerichtet werden. Die Begrenzung der Flottengröße für Gebiet B wird auf rund 4900 E-Scooter festgelegt.

Gebiet C: Dazu gehören alle übrigen Straßen und Plätze, die nicht in den Zonen A und B liegen. Dort bieten die Sharing-Anbieter ihre Fahrzeuge grundsätzlich gemäß dem Free-floating-Prinzip an. Wie in Gebiet B werden in den vereinzelten, besonders beanspruchten Gebieten Sharing-Stationen mit entsprechenden Parkverbotszonen eingerichtet. Um ein entsprechendes Angebot zu sichern und insbesondere die erste und letzte Meile zu stärken, sollen in dieser Zone 1700 E-Scooter verfügbar sein.

Zudem strebt die Stadt mit den E-Scooter-Anbietern eine freiwillige Vereinbarung an. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von ausschließlich emissionsfreien Fahrzeugen für den Austausch der Akkus, der Einsatz von Ordnungspersonal durch die Anbieter oder die Erprobung neuer technischer Lösungen bei der Roller-Ortung.

Seit Mitte 2019 können E-Scooter im öffentlichen Straßenraum in Düsseldorf gemietet werden. Fünf Anbieter sind aktuell in der Stadt vertreten, die Gesamtflotte umfasst rund 12 700 Roller.

(csr)