Bauen in Düsseldorf Warum die Bezirkssatzung wichtig bleibt

Düsseldorf · Analyse Ab einer bestimmten Grundstücksgröße entscheiden die Bezirksvertretungen mit, ob ein Bauantrag genehmigt wird oder nicht. Überlegungen, diese Regelung abzuändern, hält Bezirksbürgermeister Benedict Stieber für fatal.

So soll später einmal die Dachterrasse des neuen Trinkaus Karrees aussehen. Doch noch hängt das Bauvorhaben in der Warteschleife.

Foto: Momeni-Gruppe

Immer wieder müssen die zehn Bezirksvertretungen in Düsseldorf über anstehende Bauprojekte entscheiden. Dabei steht nicht der persönliche Geschmack der Politiker im Vordergrund, es sind vielmehr rechtliche Aspekte, die bei der Beurteilung, ob ein Bauantrag genehmigt wird oder nicht, ausschlaggebend sind. Laut der Gemeindeordnung und der Bezirkssatzung müssen die Bezirkspolitiker unter anderem angehört werden, wenn für das Baugebiet kein Bebauungsplan existiert und das Grundstück größer als 1000 Quadratmeter ist oder wenn das Baugrundstück größer als 1000 Quadratmeter ist und dann Abweichungen von einem bestehenden Bebauungsplan gewünscht werden. Das ist der Fall, wenn der Bauherr beispielsweise vorgeschriebene Baugrenzen, Gebäudehöhen oder Dachschrägen nicht einhalten will oder kann.

Lehnt die Bezirksvertretung solche Abweichungen ab, werden in der Regel die Bauanträge durch den Bauherrn so abgeändert, dass die Bezirksvertretung zustimmen kann – oder es wird nach einem Kompromiss gesucht.

Die Abweichungen sind aber zumeist in Einzelfällen von der Politik hinnehmbar. Problematisch ist es allerdings, dass durch solche Abweichungen Präzedenzfälle für nachfolgende Bauten geschaffen werden, sich Bauherren dann auf die schon genehmigten Ausnahmen berufen können. Wie lange sich Lokalpolitiker mit früheren Ausnahmeregelungen auseinandersetzen müssen, zeigte sich beispielsweise bei einer Baugenehmigung aus den 1990er-Jahren. Damals war an der Arnheimer Straße 44 eine eingeschossige Hinterlandbebauung erlaubt worden. Inzwischen mussten, obwohl politisch nicht gewünscht, auf den Nachbargrundstücken sogar zweigeschossige Gebäude genehmigt werden.

„Auch wenn das größte Steuerungsinstrument nach wie vor Bebauungspläne bleiben, ist auch die Beteiligung nach den Bezirkssatzungen entscheidend. Die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter kennen die Umgebung und Bedürfnisse der jeweiligen Stadtteile am besten, da sie hier leben. Sie werden tagtäglich auf das angesprochen, was die Menschen – auch beim Bauen – bewegt“, betont Benedict Stieber (CDU), seit kurzem Bezirksbürgermeister im Stadtbezirk 5. Eine Änderung der Bezirkssatzung, lehnt er deshalb resolut ab. „Gerade die Beteiligung der Bezirksvertretungen ist bei den Bauvorhaben ein entscheidender Faktor der Bürgernähe“, sagt Stieber.

Und es ist auch keineswegs immer so, dass die Bezirksvertreter alles abnicken, was ihnen trotz entsprechender Empfehlung der Verwaltung vorgelegt wird. Das musste in der vergangenen Woche einmal mehr der Projektentwickler des neuen Trinkaus Karrees an der Königsallee 21-23 erfahren, der seine Umbaupläne längst fertig in der Schublade liegen, aber offiziell immer noch kein grünes Licht für den Bauantrag hat. Das wollten die Politiker in der Bezirksvertretung 1 abermals nicht erteilen, da sie genervt davon sind, dass gerade an der Kö ständig gegen im Bebauungsplan festgelegte Höhen verstoßen – auch wenn es in diesem Fall nur 40 Zentimeter sind. Da ihnen auch die Abwicklung des Verkehrs aus der Tiefgarage nicht schlüssig erschien, wurde der Bauantrag erneut vertagt – wegen Beratungsbedarfs, den die SPD anmeldete, sozusagen das Allheilmittel für Politiker, wenn sie bei etwas nicht sofort zustimmen wollen. Dass es auch anders geht, zeigt ein Beispiel aus der Bezirksvertretung 7: Bedenken von Anwohnern konnten bei der geplanten Pflegeschule auf dem alten Sana-Parkplatz in Gerresheim im Vorfeld durch einen offenen Dialog und dem Einlenken des Sana-Konzerns bei der Geschosshöhe beseitigt werden.