Zu nachlässig
Der Grundsatz ist richtig: Im Zweifel für die Angeklagten. Allerdings verlassen sich alle darauf, dass Ermittler den Dingen auf den Grund gehen, dass sie Zweifel so weit wie möglich beseitigen.
19.11.2015
, 11:26 Uhr
Wenn - wie in diesem Fall - nicht mal mehr nachvollziehbar ist, wer an einem mutmaßlichen Tatort ermittelt hat, wenn Zeugen nicht gefragt, wenn ihre Identität nicht festgestellt wird und man sie deshalb auch später nicht mehr fragen kann, dann tut die Polizei für die Strafverfolgung zu wenig. Dann können die Gerichte ihre Aufgabe nicht erfüllen, die auch darin besteht, den Rechtsfrieden in der Gesellschaft zu sichern.