Zug-Sprayer vor Gericht
Die Regiobahn fordert Schadensersatz für die Neulackierung eines Zugs. Drei junge Männer sollen zahlen. Die bestreiten die Tat jedoch vehement.
Düsseldorf. Der Schriftzug "Erob" steht für Oberbilk. In Silber-Schwarz prangt das Graffito auf einem Zug der Regiobahn. Der zur Schau gestellte Lokalpatriotismus wird einem 27-Jährigen und seinen zwei Freunden nun womöglich teuer zu stehen kommen: knapp 30.000 Euro fordert die Regiobahn per Zivilklage für die Reinigung und Neulackierung des Zugs. Doch die jungen Männer bestreiten, sich am 17. August auf der Bahn verewigt zu haben.
An jenem Sonntag sollen die Männer gegen 4 Uhr die Bahn in der Abstellanlage "Kaarster See" besprüht haben. Der Zugführer stellte einige Stunden später den Schaden fest. Bei der späteren Einfahrt in den Düsseldorfer Hauptbahnhof sah er drei Jugendliche, die den Zug fotografierten. Die alarmierte Bundespolizei fasste die jungen Männer, beschlagnahmte Handys und Digitalkameras.
Vor Gericht bestritten die Männer am Freitag über ihre Anwälte, etwas mit dem Graffito zu tun zu haben. Zwei der mutmaßlichen Sprayer behaupteten, der dritte habe ihnen wegen eines Streits "eine auswischen" wollen. Den einfahrenden Zug hätten sie lediglich aus Interesse für die Sprayer-Kunst gefilmt.
Der Dritte im Bunde wiederum behauptete, er sei hereingelegt worden. Die Jungs hätten ihn angerufen, es werde gleich ein besprühter Zug einfahren und er solle sich an das entsprechende Gleis stellen, um ihn zu fotografieren. Das habe er dann auch getan. Mit der Tat am Kaarster See habe er jedoch nichts zu tun.
Auf Wänden hingegen habe er sich schon des Öfteren verewigt. Daher hätten die anderen Jungs auch seinen Schriftzug gekannt und ihn verwendet. So falle die Tat auf ihn zurück.
Die Anwälte der jungen Männer wollen nun klären lassen, ob eine kostenaufwändige Neulackierung des Zuges überhaupt notwendig war. Ihrer Meinung nach sei eine Reinigung ausreichend gewesen. Das sieht die Regiobahn anders: Obwohl ein Spezialunternehmen wenige Stunden nach der Tat mit der Reinigung beauftragt worden war, blieb der Lack nicht ohne Schaden.
Zurzeit läuft gegen die Männer parallel ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung. Dazu soll ein grafologisches Gutachten eingeholt werden. Das Strafverfahren will die Richterin zunächst abwarten und das Zivilverfahren dann wieder aufnehmen. Ein Termin steht noch nicht fest.