„Seit Wochen und Monaten drängen die nordrhein-westfälischen Behörden darauf, dass diese Note beschafft wird.“
Der als Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden - zu Unrecht, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) letztinstanzlich entschieden hat. Die deutschen Behörden müssen den 42-Jährigen deshalb nach Deutschland zurückholen. Zum Appell von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), Gerichte sollten das Rechtsempfinden der Bevölkerung beachten, sagte Buschmann lediglich, die Entscheidungen von unabhängigen Gerichten seien zu akzeptieren - auch wenn man sie inhaltlich nicht für richtig halte. „Insgesamt sind alle Seiten gut beraten, jetzt keine öffentliche Vendetta gegeneinander durchzuführen.“