Der Anstoß kam 2023 aus Mettmann Handreichung für Segnung alle Liebenden

Mettmann/Wülfrath · Der Anstoß kam zu einem großen Teil aus Mettmann. Nach der Kontroverse um den Segen für alle sich liebenden Paare hat die Katholische Kirche nun eine Handreichung dazu für Seelsorger herausgegeben. Ganz offiziell – und mit dem Segen der Deutschen Bischofskonferenz.

Der Segen für alle sich liebenden Paare in Mettmann sorgte 2023 weltweit für Diskussionen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(dne) Pfarrer Monsignore Herbert Ullmann wurde vom Kölner Erzbischof abgemahnt. Der besondere Segen für alle sich liebenden Paare und die sich daran entzündende Diskussion erregte nicht nur deutschlandweit Aufsehen. Auch in den USA und in Irland wurde über den Mettmanner Segen berichtet. Nun stellt sich heraus: Der Sendungsraum Mettmann-Wülfrath und die Arbeitsgruppe „Regenbogenkirche für alle“ waren Mitte 2023 der Zeit voraus. Denn nun gibt es eine offizielle Handreichung der Katholischen Kirche in Deutschland für solche Segen.

Absender ist die gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Adressat sind Seelsorgerinnen und Seelsorger. „Die Kirche bringt Paaren, die in Liebe verbunden sind, Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an“, heißt es in dem Papier. Deshalb solle die bereits vielerorts geübte Praxis bestärkt werden, Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare aller geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen sowie Paare, die aus anderen Gründen nicht das Sakrament der Ehe empfangen wollen oder können, mit einem Segen in ihre Partnerschaft zu begleiten. „Nicht wenige Paare wünschen sich einen Segen für ihre Beziehung“, heißt es in der Handreichung. „Eine solche Bitte ist Ausdruck der Dankbarkeit für ihre Liebe und Ausdruck des Wunsches, diese Liebe aus dem Glauben zu gestalten.“

Die Handreichung bezieht sich sowohl auf den Beschluss der Synodalversammlung vom 10. März 2023 als auch auf die Erklärung „Fiducia supplicans“ des Vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre, der Papst Franziskus am 18. Dezember 2023 zugestimmt hat. „Darin wird Abstand genommen vom bisherigen kategorischen Nein zu Segnungen von Paaren, für die die kirchlich-sakramentale Ehe nicht möglich ist“, heißt es in der Handreichung. Man folge mit der Handreichung dem „pastoralen Ansatz des Pontifikats von Papst Franziskus“. Die gemeinsame Konferenz empfiehlt den Diözesanbischöfen, im Sinne der Handreichung vorzugehen.