Fall in Hilden Halter holt verlassenes Auto ab – Anwohner reagiert erleichtert

Hilden · Der nicht mehr fahrbereite Wagen hatte über ein Jahr lang in der Biesenstraße gestanden.

Hier stand das Auto noch vor seinem Haus: Jetzt freut sich Wolf Rainer Reichsgraf von Thun und Hohenstein, dass das Auto abgeholt worden ist.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Wolf Rainer Reichsgraf von Thun und Hohenstein durfte sich kurz vor Weihnachten über ein besonderes Geschenk freuen. Im November wurde über ein verlassenes Auto berichtet, das seit anderjalb Jahren vor seinem Grundstück auf einem öffentlichen Parkplatz stand. Der Mitsubishi mit Gladbacher Kennzeichen war innen vermüllt, ein Unfallschaden an der Karosserie war nur notdürftig mit Klebestreifen geflickt worden. Jetzt berichtet der 82-Jährige, dass das Auto am Montagmorgen, 23. Dezember, abgeholt wurde.

„Ich bin richtig glücklich, dass das Auto endlich da weg ist“, sagt von Hohenstein. Es hätten ihn auch schon viele Spaziergänger angesprochen. Sie seien froh darüber, dass das vermüllte Auto nicht mehr dort am Eingang zum Hildener Stadtwald stehe. Von Hohenstein sagt, dass zwei Personen das Auto das Auto weggerollt hätten, da es offensichtlich nicht mehr fahrtüchtig war.

Schon infolge der ersten Berichterstattung war Bewegung in den Fall gekommen. Zunächst sprach ein Spaziergänger von Hohenstein an, dass er wüsste, wem das Auto gehört. Der Hildener machte sich zu der Adresse auf, traf dort aber niemanden an. Tage später meldete sich dann ein Bekannter des vermeintlichen Fahrzeughalters bei von Hohenstein. Er versprach, dass das Auto bis zum Jahresende abgeholt wird. Dieses Versprechen wurde jetzt eingelöst. Auch andere Hildener Bürger meldeten im Nachgang zu unserer Berichterstattung via Facebook Fälle, bei denen in ihren Straßen schon seit langer Zeit verlassene Autos, Wohnwagen und Anhänger stehen. Das Ordnungsamt kann aber keine Besonderheiten erkennen: „Eine über das normale Tagesgeschäft hinausgehende Problematik und eine besondere Häufung sieht die Stadt nicht“, hieß es auf Nachfrage.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, dass Wohnwagen und Anhänger unbewegt längstens 14 Tage im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen. Werden diese zwischenzeitlich bewegt, beginnt die Frist von neuem. Für Fahrzeuge wie Autos oder Wohnmobile gibt es keine Höchstparkdauer. Stellt das Auto keine Gefahr für die Umwelt dar, ist es für die Behörden schwer, einzugreifen, betonte zuletzt auch das Hildener Ordnungsamt – wie im Fall von Wolf Rainer Reichsgraf von Thun und Hohenstein, der sich nun indes über eine Lösung des Problems freuen kann.

(tok peco)