Velbert/Wuppertal Kind ins Auto gelockt: Zwei Jahre Haft

Velbert/Wuppertal. · Laut Urteil hatte der Angeklagte (22) vor, das Opfer sexuell zu missbrauchen.

Es war der Albtraum aller Eltern: Ein 22 Jahre alter Angeklagter aus Velbert lockte einen zehnjährigen Schüler in sein Auto und fuhr mit ihm Richtung Wald. Das Landgericht Wuppertal verurteilte den angehenden Studenten jetzt zu zwei Jahren Gefängnis. Der Mann bleibt in Untersuchungshaft, bis sein Urteil rechtskräftig wird. Er habe vorgehabt, sein Opfer in der Einsamkeit sexuell zu missbrauchen. Der Vorsitzende Richter begründete: „Er hat uns nicht an den Hintergründen teilhaben lassen – und das macht die Sache so gefährlich.“

Laut Urteil suchte der 22-Jährige vor der Tat monatelang online nach Verbrechen an Kindern. Seine Suchworte sicherten Ermittler in seinem Handy und seinem Laptop: „Kind entführt“, „Kind im Wald missbraucht“, „Kind getötet.“ Am Morgen des 22. Februar 2019 sei der Mann mit Freunden für einen Ausflug verabredet gewesen, dafür hatte er ein Auto gemietet. Nachdem ein Begleiter noch nicht fertig war, sei der Angeklagte in der Dunkelheit umher gefahren. An der Hauptstraße in Langenberg habe er sein späteres Opfer entdeckt, das er dazu gebracht habe, bei ihm einzusteigen. Dabei soll der Junge sich erst gefügt haben, als der Angeklagte ihn ein zweites Mal ansprach und lauter wurde.

Laut Gericht fuhr der Angeklagte mehr als drei Kilometer aus Nierenhof hinaus ins Wodantal, bog auf einen Waldweg ab, geriet dort aber in eine Böschung. Der Junge habe gebeten, gehen zu dürfen. Das habe der Angeklagte erlaubt. Die ganze Irrfahrt soll laut Gericht fünf bis sechs Minuten gedauert haben. Der Zehnjährige erreichte seine Schule körperlich unverletzt. Dort berichtete er von der Entführung. Die Polizei ermittelte sofort intensiv. Den Angeklagten fanden Beamte über die Mietwagenfirma.

Der Mann stellte sich dem Jungen unter falschem Vornamen vor

Die Version des Angeklagten werteten die Richter als widerlegt. Zwar sei nicht ausgeschlossen, dass er den Jungen nach dem Weg zur Schule fragte und dass er ein Praktikum dort suchte. Er habe aber die Gelegenheit für ein Verbrechen nutzen wollen, das er sich bereits lange vorgestellt habe. Der Mann habe er sich dem Jungen unter falschem Vornamen vorgestellt, stellte der Vorsitzende Richter klar: „Dafür gibt es keinen anderen, denkbaren Grund.“ Den Missbrauch habe der Mann aufgegeben, daher werde er dafür nicht bestraft. In diesem Punkt folge das Gericht den Anwälten des Mannes. Der Vorsitzende Richter fasste im ernsten Ton zusammen: „Da wird ein Kind in ein Auto gelockt und in den Wald gefahren, um es zu missbrauchen. Und was übrig bleibt, ist eine Freiheitsberaubung von wenigen Minuten und eine versuchte Kindesentziehung. Es ist unbefriedigend.“ Die verbliebenen Gesetzesbrüche seien vergleichsweise gering. Bewährung gebe es wegen der schlechten Sozialprognose dennoch nicht.