33 Monate Haft wegen sexuellen Missbrauchs
In der Revisionsverhandlung wurde ein Krefelder verurteilt, der sich an seiner Stieftochter vergangen hat.
Krefeld. Zu Gott habe er gefunden. Den Kontakt zu seiner Stieftochter, seiner leiblichen Tochter und seiner Ex-Frau in Kempen habe er eingestellt und sei nach Krefeld umgezogen. Obwohl er es nach einer gerichtlichen Einigung nicht müsste, zahlt er dennoch Unterhalt.
Das Verbrechen, das ein 45-jähriger Krefelder begangen hat, kann er trotzdem nicht ungeschehen machen. Das sagte er am Mittwoch vor der zweiten großen Strafkammer am Landgericht.
Den sexuellen Missbrauch seiner Stieftochter von 2008 bis 2010, die zu Beginn der Taten 14 Jahre alt war, gestand der Mann. Er sei derjenige gewesen, der immer den Kontakt zu dem Mädchen gesucht habe.
Er habe zwar Gewissensbisse gehabt, habe aber trotzdem weiter gemacht. Warum kann er nicht sagen, aber die Schuld dafür liege ganz alleine bei ihm.
Das sah auch das Landgericht so und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener und Jugendlicher in 33 Fällen. Die Übergriffe hätten sich in ihrer Intensität immer weiter gesteigert.
Besonders schlimm: Das Mädchen war schon zwischen Dezember 2007 und Juni 2008 fünfmal Opfer von sexuellen Misshandlungen geworden. Damals war der Nachbar der Täter.
Die Kammer folgte mit ihrem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung plädiert.
Das war schon die zweite Verurteilung in diesem Verfahren. Bereits vergangenes Jahr wurde der Mann von einer anderen Strafkammer zu genau der gleichen Strafe verurteilt.
Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof aber auf die Revision der Verteidigung wegen Rechtsmängeln aufgehoben und zur Neuverhandlung zurück nach Krefeld geschickt.
Das Opfer, inzwischen 19 Jahre alt, hofft nun endlich mit der Vergangenheit abschließen zu können. Auch wenn man so etwas einfach nie vergisst, wie sie im Gerichtssaal sagte. Dort antwortete sie auch auf die Frage des Verteidigers, ob sie sich wünsche, dass sein Mandant ins Gefängnis geht, ohne auch nur kurz zu überlegen: „Ja, das will ich.“ Er habe ihr Höllenqualen zugefügt.
Bedrückend war die Aussage der jungen Frau, dass ihre Verwandten und sie in ihrer Heimatstadt Anfeindungen ausgesetzt sind. Und dass, obwohl sie das Opfer ist.