Angeklagter bezeichnet sich selbst als tickende Zeitbombe
Erheblich alkoholisiert hat der Krefelder einen Bekannten verprügelt. Ihm droht ein Aufenthalt in der Entziehungsklinik.
Krefeld. Solange er nur Bier trinke, sei alles in Ordnung. Wenn aber hochprozentige Getränke hinzukämen, werde er zur tickenden Zeitbombe. So erklärte der 48-jährige Angeklagte vor der zweiten Großen Strafkammer seinen Ausraster Ende August 2012. Zuerst hatte der Krefelder mit seinem Bekannten an zwei Kiosken mehrere Flaschen Bier geleert, bis man beschloss, in dessen Wohnung weiter zu feiern.
Dort kam es dann zum Streit, aus dem der Geschädigte mit einer Platzwunde an der Stirn, einem Messerstich in die Wade und einem Biss in den Oberschenkel hervorging. Die Narben sind heute noch zu sehen. Die Wohnung glich anschließend einem Trümmerfeld.
Anlass für die Auseinandersetzung war unter anderem, dass der Angeklagte 50 Euro als Leihgabe forderte, was der Bekannte jedoch ablehnte. Dieser wehrte sich zwar gegen den durch einen eingegipsten Arm gehandicapten Angeklagten, war ihm aber dennoch unterlegen.
Auf die andauernden Streitigkeiten wurde ein Nachbar aufmerksam, der sich durch die offen stehende Wohnungstür Zutritt verschaffte und den Angeklagten auf die Straße beförderte. Dieser wollte sich das nicht gefallen lassen und rief seinerseits die Polizei. Die beiden Polizisten nahmen die Aussagen aller Beteiligten auf. Der Geschädigte musste im Krankenhaus medizinisch versorgt werden.
Der Fall, der bereits am Amtsgericht verhandelt wurde, wurde von diesem ans Landgericht verwiesen, weil wegen der Benutzung eines Küchenmessers als Waffe ein schwerer Raub mit Körperverletzung in Frage kommt.
Nun lässt der Richter in Abstimmung mit allen Beteiligten aber zunächst von einem Gutachter die strafrechtliche Verantwortlichkeit prüfen und klären, ob die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt erfolgen soll. Der Angeklagte hat bereits zwei Therapien hinter sich und ein längeres Vorstrafenregister mit vergleichbaren Taten.