Einbrüche lassen sich nur mühsam aufklären

Die Angeklagten gestehen nur, was nachgewiesen wird.

Foto: Symbolbild: Fries

Krefeld. Es ist geradezu ein Indizien-Puzzle, das die zweite Große Strafkammer des Landgerichtsderzeit zusammensetzen muss, um den Beschuldigten ihre Taten nachzuweisen. Diese gestehen nur, was ihnen ohnehin schon nachgewiesen ist. So sammelte der Richter auch am Dienstag mühsam weitere Belege, ohne den Fall mit einem Urteil abschließen zu können.

Einem Trio wird vorgeworfen, bei sieben Hauseinbrüchen in Krefeld und Mönchengladbach sowie im thüringischen Jena und Apolda Geld, Wertgegenstände und Waffen im Wert von mehr als 150.000 Euro gestohlen zu haben. Nur ein Teil der Beute konnte bisher gefunden werden, vorwiegend in einem Versteck in Apolda. Als die Täter von den heimkehrenden Hausbesitzern überrascht wurden, hatten sie auf der überhasteten Flucht durch den Forstwald Teile der Beute verloren.

Aber welcher der drei Beschuldigten war bei welchem Einbruch dabei? Es gibt nur wenige Augenzeugen. Der von einer Nachbarin identifizierte Täter will angeblich am Tattag noch unter den Folgen einer Beinoperation gelitten und sich nur mit Gehhilfen fortbewegt haben. So wurde einer der behandelnden Ärzte zur Aussage gebeten. Danach müsste am Tattag eine Bewegung auch ohne Krücken möglich gewesen sein. Eine solche Begründung wollen die Anwälte nicht als Beweismittel akzeptieren, während sich der Richter vorbehält, selbst zu entscheiden, wem er Glauben schenkt.

Ähnlich schwierig gestaltet sich die Beweisaufnahme beim Einstieg durch ein Kellerfenster von 40 Quadratzentimetern Durchlass, durch das einer der Beschuldigten angeblich nicht gepasst habe, worauf der Richter drohte, ein Muster zur Probe anfertigen zu lassen.

Immerhin gibt die Telefonüberwachung der Angeklagten eindeutige Hinweise darauf, dass sie in der Nähe des Tatorts waren. Auch von Geldwechselgeschäften ist in abgehörten und verlesenen Telefonaten die Rede. Selbst die Einlassungen über den Lebenslauf enden bei dem Moldauer schlagartig bei der Frage nach dem Grund des Aufenthalts in Deutschland. Die nächste Hoffnung auf ein Urteil ist der 26. November.