Freundin erdrosselt: „Ich wollte, dass es vorbei ist“

Sebastian S. zu acht Jahren verurteilt. Affekt-Handlung aus Wut, Verzweiflung und Eifersucht.

Krefeld. Ohne Emotionen registriert Sebastian S. (25), was der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Herbert Luczak, als Strafmaß für ihn verkündet: Acht Jahre Freiheitsentzug wegen Totschlags. In seinem Schlusswort hatte der Adoptivsohn eines Arztehepaares aus dem Raum Koblenz in den Saal geflüstert: "Ich wollte es wirklich nicht. Ich wollte es nicht."

Nach nur sieben Monaten endet die verhängnisvolle Beziehung am späten Vormittag des 5. März zwischen Sebastian S. und Derya E. in ihrer gemeinsamen Wohnung an der Oppumer Straße tödlich. Nach einem erneuten heftigen Streit um Geld attackiert die 18-Jährige ihren Mitbewohner mit einem Besen, mit einem Küchenmesser und schließlich mit einem Antennenkabel. Dann schnappt sich der damals noch 24-Jährige das Kabel, wickelt es mehrmals um den Hals der jungen Frau, wirft sie zu Boden, setzt sich auf sie und zieht zu, bis sie sich nicht mehr bewegt.

"Ich wollte, dass es vorbei ist", gesteht er in der darauffolgenden Nacht der Polizei in Andernach. Dort hat er sich gestellt, nachdem er seinen Adoptivvater in einem kleinen Ort bei Koblenz nicht angetroffen hat.

Psychiater, Staatsanwalt und Verteidigerin sind sich einig, dass es nicht so weit hätte kommen müssen, wenn sich die beiden rechtzeitig getrennt hätten. Gutachter Professor Martin Albrecht kann nicht ausschließen, dass die Tat im Affekt passiert ist, der Angeklagte vermindert steuerungsfähig war: "Wut, Verzweiflung und Eifersucht haben eine Rolle gespielt."

Er bescheinigt Sebastian S. einen überdurchschnittlichen Intelligenzquotienten von 127, doch wegen seiner psychischen Defizite (ADS-Syndrom, Aufmerksamkeitsdefizit) habe S. in seinem Leben nichts erreicht. Von Amphetaminen sei S. psychisch abhängig gewesen, sie hätten bei ihm allerdings wie eine Therapie "ausgleichend" gewirkt. Die Medikamente gegen seine Krankheit enthielten ähnliche Wirkstoffe. Albrecht hielt es für glaubhaft, dass die Krankenkasse die Behandlung aus Kostengründen ablehnte, als S. noch in einer Lehre war.

Der Psychiater zitiert aus dem Gutachten einer Kollegin, die vor Jahren bei Derya E. das Boderline-Syndrom feststellte: Das Mädchen war chronisch instabil, litt unter schwankenden Stimmungen und hatte "ein gestörtes Verhältnis zu Männern".

Auch der Staatsanwalt, der acht Jahre wegen eines minder schweren Falles des Totschlags gefordert hat, räumt ein, dass das Mädchen höchst aggressiv gewesen sein muss. Dass sie ihn in der Wohnung eingeschlossen habe, das spreche für mehr als eine Zweckgemeinschaft. Für den Staatsanwalt ist klar: "Sebastian S. hat in diesem Moment in der Absicht gehandelt, Derya E. zu töten."

Die Verteidigerin hatte sechs Jahre beantragt. Nach der Urteilsverkündung wollte sie noch keine Stellungnahme abgeben.