Gericht Haftstrafen für bewaffnetes Räuberduo
Bewaffnet hatten die Täter eine Wohnung überfallen — Bewährung für den jüngeren.
Krefeld. Das Landgericht folgte am Montag dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte zwei Krefelder wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Sie waren im April 2015 maskiert und schwer bewaffnet in eine Wohnung eingedrungen, um von dem Mieter und seinen Gästen Geld, Drogen und Wertgegenstände zu fordern. Da dort keine Beute zu machen war, begaben sie sich zu einer nahe gelegenen Wohnung von Bekannten, um dort abzukassieren. Auf dem Weg dorthin wurden sie von der Polizei festgenommen, die von den Opfern des vorhergegangenen Überfalls verständigt worden war.
Der 25-jährige Krefelder muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Dabei wurde bereits strafmindernd berücksichtigt, dass er geständig war. Die Strafe ist rechtskräftig. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte zuvor festgestellt, dass die Tat nicht auf den Hang zu einer Alkohol- und Drogenabhängigkeit zurückzuführen ist. Auch die Erfolgsprognose fiel ungünstig aus. Der Täter erfülle nicht die dafür notwendigen Voraussetzungen. Außerdem ist er einschlägig vorbestraft und wurde trotz laufender Bewährungsfrist rückfällig. Der Antrag der Verteidigerin auf eine zweijährige Bewährungsstrafe blieb daher erfolglos. Sie betonte die passive Rolle ihres Mandanten, der nicht selbst gewalttätig geworden war.
Gewalttätig war dagegen der 20-jährige Komplize geworden. „Sie haben die beiden Opfer mit einer Machete und einem Baseballschläger schwer misshandelt“, warf ihm die Richterin vor. Dass er dennoch mit einer Haftstrafe von 20 Monaten davonkommt, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist, liegt vor allem daran, dass er noch unter das Jugendstrafrecht fällt. Auch ihm bescheinigte die Richterin „schädliche Neigungen“. Außerdem sei er „von großer krimineller Energie geleitet und die treibende Kraft gewesen“.
Sein Glück ist, dass es beim Versuch des Raubes geblieben ist. Hätte er Beute gemacht, wäre er hinter Gittern gelandet. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig.