Gerichtsurteil Hohe Geldstrafe nach Todesfahrt

Bewährung für Motorradfahrer, dessen Sozius bei Unfall starb.

Foto: Archiv Andreas Bischof

Krefeld. Eine einjährige Bewährungsstrafe, 5000 Euro Geldbuße in Raten von 150 Euro pro Monat und die Erstattung der Beerdigungskosten von 16 700 Euro — das sind die Folgen einer rasanten Motorradfahrt eines 25-jährigen Krefelders vor knapp zwei Jahren, bei der sein Freund als Sozius im Stadtteil Forstwald tödlich verunglückt ist. Das sind nur die strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Sichtlich mehr machte dem Angeklagten vor Gericht zu schaffen, dass die Eltern des Freundes bislang keine Entschuldigung von ihm akzeptiert haben.

Auch die zweijährige Nachdenkzeit bis zum Prozess nagt laut Verteidiger an den Nerven seines Mandanten. Als „Freunde im Geiste“ bezeichnete er die beiden glühenden Motorradfans, die sich mit ihren Fahrkünsten auf Facebook brüsteten. Dort war zu lesen: „Wir kennen nur eines und das ist Gas, und zwar Vollgas.“ Am Tag des Unfalls hatte der Verunglückte seinen Führerschein bei der Polizei abgeben müssen, weil er sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hatte. „Aus diesem Anlass haben es die beiden besten Freunde richtig krachen lassen“, formulierte der Verteidiger den Grund für den Ausflug. Vereinbart war offenbar ein sogenannter „Wheely“, bei dem das Motorrad massiv beschleunigt und hochgezogen wird, um auf einem Reifen weiterzufahren.

Dabei verlor der Sozius den Halt und stürzte kopfüber gegen einen am Straßenrand abgelegten Baumstamm. Das Gutachten zur Unfallanalyse dokumentiert, dass der Aufprall so heftig war, dass der Verunglückte dabei den 380 Kilo schweren Stamm um zehn Zentimeter verschob. Der Helm wies Brüche, Löcher und Einkerbungen auf. Die Fahrgeschwindigkeit wurde mit bis zu 84 Kilometer pro Stunde berechnet, 50 waren erlaubt. Laut Gutachten wäre der Unfall ohne Beifahrer vermeidbar gewesen. Ein weiterer Sachverständiger berichtete vor Gericht, dass Drogen und Alkohol keine Rolle beim Unfall gespielt hatten.

Ein Forstangestellter hatte den Unfall auf der Plückertzstraße in Richtung Hückelsmaystraße verfolgt und schilderte den Ablauf detailliert. Weitere Zeugen mussten nicht mehr gehört werden, weil der Angeklagte das ihm vorgeworfene Vergehen gestand. Die Anklage warf ihm neben fahrlässiger Tötung den fahrlässigen Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Fahrzeugversicherung vor. Die Betriebserlaubnis war erloschen, weil der Angeklagte das Motorrad widerrechtlich technisch verändert hatte. Der Mittelschalldämpfer war außer Kraft gesetzt, der Katalysator fehlte.

Der Staatsanwalt beantragte wegen des erheblichen Verschuldens des Angeklagten eine einjährige Bewährungsstrafe. Dem folgte das Gericht. Der Führerschein, der nach dem Unfall eingezogen wurde, bleibt weitere drei Monate einbehalten. Bei charakterlicher Unzulänglichkeit seien zwei Jahre gerechtfertigt, meinte die Richterin. Danach entscheidet die Polizeibehörde, ob vor Rückgabe eine erneute Prüfung anfällt.

Die Richterin berücksichtigte zugunsten des Angeklagten, dass auch das Opfer die gefährliche Fahrweise wissentlich in Kauf genommen habe. Ihr Ansinnen: „Hoffentlich dient dieses Verfahren als Warnung, dass künftig solche Unfälle vermieden werden.“ Das Urteil ist rechtskräftig.