Schutz für Igel in Krefeld Mähroboter sollen nachts verboten werden

Stadtteile · Die Krefelder Stadtverwaltung schlägt eine Beschränkung des Einsatzes von Mährobotern in Privatgärten im Hinblick auf den Tierschutz vor.

Zum Schutz der Igel und anderer Tiere soll es in Krefeld ein Verbot des Einsatzes von Mährobotern in der Nacht geben.

Foto: dpa-tmn/Patrick Pleul

In Krefeld soll zum Schutz für Igel und andere Tiere der nächtliche Einsatz von Mährobotern verboten werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung steht zur Vorberatung zunächst auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft in der Sitzung vom 20. März, um 17 Uhr im Rathaus, anschließend zum Beschluss auf der Tagesordnung im Stadtrat am 1. April, 17 Uhr, im Seidenweberhaus.

„Wir halten eine Beschränkung des Einsatzes im Hinblick auf den Tierschutz für sinnvoll und haben deshalb eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die wir der Politik nun vorstellen. Dabei sind die Erfahrungen aus anderen Städten eingeflossen“, sagt Krefelds Umweltdezernentin Sabine Lauxen.

Die Bestände des Igels sind rückläufig, das Tier steht auf der Roten Liste. Gärten bieten als Lebensraum Potenzial. In diesen werden jedoch oft Mähroboter eingesetzt, die bei Nacht eine Gefahrenquelle für Igel und kleine Wirbeltiere wie Erdkröten darstellen. Igel rollen sich bei Gefahr zusammen, die Mähroboter können gravierende Schnittverletzungen verursachen. Die verletzten Tiere haben meist sehr lange und erhebliche Leidenszeiten. Technische Lösungen, die zum Schutz der Tiere an den automatisierten Geräten angebracht werden, seien laut Stadt noch nicht ausgereift. Verletzen oder töten Mähroboter einen Igel, handele es sich um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Allein 2023 hat der Verein Casa dei Riccio 640 Igel stationär versorgt, 52 der Tiere hatten klassische Mähroboter-Verletzungen, 42 tiefe Wunden von Kantenschneidern.

Die Stadt hat sich bei der Erarbeitung der Regelungen an anderen Kommunen orientiert. Das Betriebsverbot soll demnach jahreszeitenabhängig in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages gelten. So sei sichergestellt, dass das Verbot zumutbar und verhältnismäßig ist.

In den städtischen Kleingartenanlagen ist der Einsatz von Mährobotern durch eine Ende 2024 vom Rat verabschiedete Satzung bereits vollständig verboten. Red/WD