Ärger um Hüttenbau für Weihnachtsmarkt Staatsanwaltschaft prüft mögliche Vergabeverstöße
Krefeld · Nach Presseberichten über einen Verstoß gegen das Vergaberecht beim Weihnachtsmarkt „Made in Krefeld“ prüft die Staatsanwaltschaft mögliche Ermittlungen.
Auf die Presseberichte über einen Verstoß gegen das Vergaberecht im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt „Made in Krefeld“ hat die Staatsanwaltschaft reagiert. „Ich habe dies zum Anlass genommen, die Wirtschafts- und Korruptionsabteilung zu bitten, diesen Vorfall zu prüfen“, erklärt Oberstaatsanwalt Axel Stahl auf Anfrage. Solche Vorfälle müssten allerdings nicht zwingend strafbar sein. „Mit der Verwendung des Wortes Korruption wäre ich auch sehr zurückhaltend“, so Stahl.
In dem Fall geht es um knapp 300 000 Euro. Diese Summe war vom Stadtmarketing für die Entwicklung und den Bau von speziellen Hütten für den Weihnachtsmarkt von 2017 bis 2019 ausgegeben worden, ohne die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die städtischen Rechnungsprüfer hatten dies im Frühsommer in einem Bericht als Verstoß gegen das Vergaberecht bemängelt.
Die Stadtverwaltung betont, solche Verstöße müssten restlos und akribisch aufgeklärt werden – und genau das sei im vorliegenden Fall geschehen. Konsequenz: Für 2020 wurde die Fertigung der Weihnachtsmarkthütten sowie der Auf- und Abbau, der Transport, die Einlagerung und der Vor-Ort-Service öffentlich ausgeschrieben. Drei Unternehmen haben sich beworben – den Zuschlag als günstigstes Angebot erhielt die Schreinerei, die bereits die ersten Hütten gebaut hatte.
Nach Auskunft der Stadt seien Vergabeverstöße, wie sie jetzt festgestellt wurden, „in öffentlichen Verwaltungen nicht ungewöhnlich“. Denn beim Thema Vergabe handele es sich um ein hochkomplexes rechtliches Geflecht, das ständigen Änderungen unterworfen sei. Der Vorwurf der Korruption müsse aber auch im Hinblick auf die beteiligten Firmen „als absolut haltlos betrachtet werden“. Aus dem internen Bericht der Rechnungsprüfung ergäben sich dafür keinerlei Indizien. Zu möglichen weiteren Konsequenzen des Falls, auch personellen, möchte die Verwaltung mit Verweis auf das laufende Prüfverfahren der Staatsanwaltschaft nicht weiter Stellung nehmen.