Mehrwegpflicht ab 2023 Weniger Plastik to go: Mehrweg-Angebote für Gastronomen in Krefeld

Krefeld · Die neue Mehrwegpflicht ab 2023 bedeutet für Gastronomen in Krefeld eine Umstellung. Jetzt sollen entsprechende Angebote vorgestellt werden.

Speziell im Außerhaus/To-Go-Verkauf gilt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht, eine Mehrwegalternative zusätzlich zum Einweg anzubieten.

Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Speziell im Außerhaus/To-Go-Verkauf gilt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht, eine Mehrwegalternative zusätzlich zum Einweg anzubieten. Eine Ausnahme gilt hier lediglich für kleine Betriebe, die maximal über eine Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern verfügen und nicht mehr als fünf Mitarbeitende beschäftigten. Diese Kleinbetriebe sollen jedoch das Befüllen von mitgebrachten Behältern trotzdem ermöglichen.

Gastronomiebetriebe sollen in der Woche ab 17. Oktober per E-Mail über die wichtigsten Änderungen bezüglich der Mehrwegpflicht informiert werden, teilte die Stadt mit. Eine beigefügte Übersicht verschiedener Anbieter von Mehrwegverpackungen ermöglicht den Unternehmen, unkomplizierte und attraktive Lösungen zu finden. Die betroffenen Unternehmen können sich einen Mehrweganbieter aussuchen, aber auch ein eigenes System installieren.

Zum Jahreswechsel ergeben sich durch das neue Verpackungsgesetz einige rechtliche Änderungen für Krefelds Gastronomiebetriebe. Aus diesem Grunde informieren der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Nordrhein, Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein und Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) in einer Gemeinschaftsaktion alle betroffenen Betriebe über die bevorstehenden Pflichten, die aus dem neuen Verpackungsgesetz resultieren.

(red)