Prozess: Bitte um Bewährung nicht stattgegeben

Wegen dreifachen Diebstahls zehn Monate Haft für 63-Jährige.

Krefeld. Eine 63-jährige Krefelderin erhielt jetzt vom Amtsrichter wegen eines dreifachen Diebstahls eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Sie hatte von August 2010 bis Januar 2011 als Kinderbetreuerin bei einer Krefelder Familie gearbeitet und dort zwei wertvolle Ringe sowie eine teure Herrenarmbanduhr gestohlen. Diese Beute hatte sie in zwei Pfandhäusern zu Geld gemacht.

Danach überkam sie die Reue. Sie gab ihrer Arbeitgeberin die Pfandscheine. Die Geschädigte erhielt so ihre Schmuckstücke im Werte von 9000 Euro zurück, blieb aber auf 1500 Euro sitzen, die sie für die Auslösung der Pfänder zahlte.

Die Diebin versprach zwar, den Schaden wiedergutzumachen, doch im Februar 2011 musste sie eine 30-monatige Haftstrafe antreten. Sie sitzt momentan in der JVA Willich ein.

Der Richter zählte die 18 Vorstrafen auf und sprach zudem von einem erheblichen Vertrauensbruch. Aus diesem Grunde sah er sich auch nicht in der Lage, die vom Verteidiger erbetene Strafaussetzung zur Bewährung auszusprechen. Seine Begründung: „Ihr Vorleben lässt nicht erkennen, dass sie sich davon abhalten lassen, weitere Diebstähle zu begehen. Bisherige Geld- und Freiheitsstrafen haben Sie offensichtlich unbeeindruckt gelassen. Eine günstige Sozialprognose kann ich nicht erkennen.“ hw