Hülser Ortskern soll ein Denkmal werden
Stadt möchte 330 Gebäude unter Schutz stellen. Aber passt freilich nicht jedem Eigentümer: Es drohen Klagen.
Krefeld-Hüls. Einige hundert Bürger im Hülser Ortskern bekommen in den nächsten eineinhalb Jahren Besuch von Mitarbeitern der Denkmalbehörde. Die Stadt prüft, diesen gesamten Bereich mit einer Denkmalbereichssatzung unter Schutz zu stellen. Es geht um rund 330 Gebäude zwischen Tönisberger- und Kaufmannstraße, Herrenweg und Auf dem Graben, also rund um St. Cyriakus.
„Wir möchten die Besuche einvernehmlich mit den Einwohnern vonstattengehen lassen“, sagt Gerhard Hanisch, der Leiter der Denkmalbehörde. „Bisher kennen wir nur einen Fall aus dem gesamten Stadtgebiet, bei dem uns der Zugang verwehrt wurde.“
Die Bezirksvertreter in Hüls möchten eine derartige Satzung nach Linner Vorbild erarbeitet wissen. 2012 wird es mit den Besuchen losgehen. Hanisch ist sicher: „Die Satzung kommt auf jeden Fall.“ Sie gebe den Bürgern auch die Sicherheit, wie sie mit ihrem Eigentum umgehen können, gebe Planungssicherheit für spätere Jahre.
Wenn es die Satzung gibt, müssen die Hausbesitzer mit der Denkmalbehörde reden, bevor sie etwas an ihrem Eigentum ändern. „Auch diejenigen, deren Haus nicht unter Denkmalschutz steht, müssen dann absprechen, wenn sie etwas am äußeren Erscheinungsbild ihrer Gebäude, sprich: an der Fassade, ändern, eine neue Haustür oder andere Fenster einsetzen wollen.“ Die gute Nachricht: „Für Fassadensanierungen ziehen dann steuerliche Vergünstigungen.“
Im Krieg habe es nicht viele Schäden im Ortsteil gegeben, erklärt Hanisch. Auch die große wirtschaftliche Entwicklung sei am ländlichen Hüls vorbeigegangen. „Es gibt demnach viele Speicher, Schuppen oder Remisen, die ein Denkmal sein können.“ Man wundere sich, was oft in den Häusern oder hinter ihrer verklinkerten oder verputzten Fassade stecke. „Oft ist es ein schönes Fachwerk und ganz selten ist dies auf den ersten Blick zu erkennen.“
Zum Denkmal erklärt wird jetzt auch das Haus Konventstraße 11. „Der Bescheid ist aber noch nicht ‘raus“, so Hanisch. „Der Eigentümer ist nun dazu verpflichtet, das Haus zumindest in seinem derzeitigen Zustand zu erhalten. Er kann gegen die Entscheidung klagen.“ Markus Haberstroh ist der Eigentümer und nicht erfreut.
Denn er wollte dort ausbauen. „Wir werden uns jetzt einen Rechtsanwalt suchen, der sich mit der Materie auskennt und dann klagen. Wir haben keine andere Möglichkeit“, sagt Haberstrohs Schwester Regina Lorenz. Hanisch. „Die Esse in diesem Haus deutet darauf hin, dass es gleichzeitig als Wohn- und Gewerbehaus gedient hat. Das ist ganz selten.“