Latumer Bruch: Muss der Ameisenbläuling sterben?
Laut Umweltbericht ist der Schmetterling stark bedroht. Dennoch hält die Koalition an der Straße fest.
Krefeld. Der lang ersehnte Umweltbericht liegt vor. Mit diesem letzten Baustein kann nun die Neuauflage des Flächennutzungsplanes (FNP) in die Offenlage geschickt werden. Will heißen: Die Bürger können sich unter anderem bald anschauen, wo in Zukunft noch Bauland und Gewerbegebiete entstehen sollen - und dagegen noch einmal Einspruch erheben.
Der Beschluss zur Offenlage steht Mittwochabend im Planungsausschuss an. Die Grünen haben zwar bereits eine Vertagung beantragt, da der Umweltbericht erst Montag vorgelegen habe. Doch mit den Stimmen von CDU und FDP wird es nun tatsächlich in die Offenlage gehen.
In einem Punkt allerdings wollen beide Kooperationspartner nicht den Vorschlägen der Verwaltung folgen. Die Hafenanbindung durch das Latumer Bruch soll nach ihrem Willen weiterhin als Option im FNP enthalten bleiben. Der Umweltbericht dagegen erwartet "erhebliche Beeinträchtigungen" des FFH-Gebietes (Flora-Fauna-Habitat) durch eine Straße. Vor allem, da hier der seltene Ameisenbläuling lebt, "das letzte heute nachgewiesene Vorkommen in der atlantischen Region in NRW". Die Langzeitbeobachtung des Falters habe zudem ergeben, dass es sich um eine instabile Restpopulation mit einem hohen Aussterberisiko handelt. Es sei also zwingend erforderlich, den Bestand zu erhöhen.
Darüber hinaus würde die Straße das Kammmolchgebiet zerschneiden. Aktuell sind in 13 untersuchten Gewässern sechs Populationen nachgewiesen worden.
Günter Wolff, planungspolitischer Sprecher der CDU, betont, dass das Festhalten an der Option noch keine Entscheidung für den Bau einer Südanbindung bedeute. Vielmehr müsse zunächst die Nordanbindung realisiert und deren Auswirkungen abgewartet werden. Sollte man sich dann doch für die Straße entscheiden, muss ein Ausnahmeverfahren eingeleitet werden. Die Voraussetzung: Es gibt keine zumutbare Alternative und zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses.