Tamile in Krefeld: Herr Kulendran darf bleiben

Der 56-jährige Tamile hat jetzt alle Papiere der Krefelder Ausländerbehörde erhalten.

Foto: D. Jochmann

Die Augen von Arunthavarajah Kulendran strahlen. Seit wenigen Tagen hält er seine Niederlassungserlaubnis in Form einer Ausweiskarte in Händen. Damit wird für den 56-jährigen Tamilen ein Traum wahr, der kurz vor Jahresende noch in einem Alptraum zu enden schien. Nach mehreren Anläufen drohte dem langjährigen Vorsitzenden der tamilischen Gemeinde endgültig die Niederlassungserlaubnis verweigert zu werden.

Als Kulendran zwei Tage vor Silvester in Begleitung des katholischen Pfarrers Albert Koolen bei der WZ erscheint, ist er verzweifelt und frustriert. „Dreimal hat er seit seiner ersten Antragstellung auf eine Niederlassungserlaubnis eine geforderte, erhöhte Lohnabrechnung vorgelegt, dennoch kommt bei der Berechnung seines Lebensunterhaltes weiterhin ein Defizit heraus“, erzählt Koolen kopfschüttelnd. Kulendran und seine Frau haben beide eine feste berufliche Anstellung. Er ist gelernter Koch.

Laut Pressesprecherin Angelika Peters führe ein ungedeckter Bedarf des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II formal zu einer Versagung des beantragten Titels. Einen Grund hierfür vermutet Koolen in der Steuerprogression bei steigendem Brutto-Einkommen. Andererseits liegt das Einkommen von den Kulendrans mittlerweile wesentlich höher als das Einkommen bei Hartz IV.

„Sein Führungszeugnis ist sauber, sein Ruf ist untadelig“, sagt Koolen und zitiert auch den Staatsschutz, der seinerzeit die Tamilische Gemeinde überprüft habe. Als Vorsitzender der Gemeinde und Mittler zwischen den Kulturen war Kulendran unter anderem Ansprechpartner für die Stadt und die politischen Vertreter.

Deshalb liegt die Frage an die Stadt nahe, ob es für Menschen wie ihn keine Ausnahmeregelung gebe? Und wieso in seiner vorherigen Fiktionsbescheinigung der unangebrachte Zusatz „Wohnsitznahme nur in Krefeld gestattet“ steht? Als unbescholtener Mann durfte Kulendran dennoch seinen Wohnort in keiner anderen Stadt wählen.

Dabei wollte das Ehepaar zu keiner Zeit Krefeld verlassen. Es sei zu seiner zweiten Heimat geworden, sagt er.

Auf die Nachfragen der WZ hat sich Anfang des Jahres kurzfristig der Leiter des Fachbereichs Ordnung eingeschaltet — und Arunthavarajah Kulendran kurzerhand zu einem Erörterungsgespräch am 8. Januar erneut eingeladen. Mit gutem Ausgang.

„Bei der erneuten Berechnung des Lebensunterhaltes hat sich ergeben, dass nun alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vorliegen. Herr Kulendran kann seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern“, teilt der Fachbereichsleiter noch am gleichen Tag Albert Koolen mit. Der elektronische Aufenthaltstitel wird umgehend bei der Bundesdruckerei beantragt. Von einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen ist die Rede.

Keinen Tag länger hat die Druckerei dafür gebraucht. Vor ein paar Tagen ist Kulendran das Dokument nun offiziell überreicht worden. „In zehn Minuten war das über die Bühne“, erzählt er glücklich. Seine junge Sachbearbeiterin habe sich außerdem bei ihm wegen der Länge des Verfahrens und der Umstände entschuldigt. Die Dauer sei aber so von Gesetzes wegen.

Als Nächstes möchte Kulendran nun den Aufenthaltstitel für seine Frau beantragen. „Nach diesem Ausgang ist er jetzt viel gelassener und zuversichtlich“, sagt Koolen. Die Chancen stehen gut, dass auch sie nun die Erlaubnis erhält.