Vorbehalte gegen Energiesparlampen sind groß

Die Verbraucherzentrale informiert rund um das „Glühlampenverbot“.

Krefeld. Seit diesem Monat sind die herkömmlichen Glühlampen ab 80 Watt und mehr unterhalb der Energieeffizienzklasse C sowie matte Halogen- und Glühlampen unterhalb der Klasse A aus dem Verkehr gezogen. Schrittweise werden auch die anderen Lampen ersetzt. Wegen der Verunsicherung vieler Verbraucher informierte die Verbraucherzentrale gestern am Südwall im Rahmen einer landesweiten Aktion.

"Die war dringend nötig, weil die Unkenntnis über das Verbot und die Vorbehalte gegen die Energiesparlampen noch sehr groß sind", berichtet Elisabeth Elsner. Die Leiterin der Krefelder Beratungsstelle beantwortet Fragen zum Verbot der Glühlampen sowie zur Nutzung, Ersparnis und zur Entsorgung der Energiesparlampen. Viele Verbraucher seien noch skeptisch, hätten noch die klobige Form der ersten Energiesparlampen in Erinnerung und deshalb alte Glühlampen "gebunkert".

Der größte Vorbehalt bestehe jedoch gegenüber dem Quecksilbergehalt und der deshalb nötigen Wertstoff-Entsorgung. "Selbst wenn ich nicht im Rollstuhl sitzen würde, würde ich die Energiesparlampen nicht extra entsorgen", steht Wolfgang Schwarzer mit seiner Meinung nicht allein. Doch Elsner hat ein überzeugendes Argument parat: "Mit nur einer Energiesparlampe der gleichen Lichtausbeute von etwa 20 Watt wie eine 100-Watt-Glühlampe spart man bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 10000 Stunden 175 Euro."

Die Verbraucherzentrale bietet an der Petersstraße 55-57 kostenlos Einkaufsplaner für Energiesparlampen an.