Fürsorge im Kreis Mettmann Für die Pflege gibt es jetzt mehr Geld

Kreis Mettmann · Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für die meisten Betroffenen ein Buch mit sieben Siegeln. Die gute Nachricht lautet: Seit dem Jahreswechsel gibt es mehr Geld. Hier die Details.

Zum Jahreswechsel wurden die Pflegesätze um 4,5 Prozent angehoben.

Foto: dpa/Tom Weller

(dne) Pflegebedürftige Menschen erhalten seit dem 1. Januar 2025 mehr Geld. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Alle Pflegeleistungen wurden um 4,5 Prozent erhöht. „Da Pflege sehr teuer ist, ist das eine gute Nachricht“, sagt Verena Querling, Expertin der Verbraucherzentrale NRW. „Aber das Pflegesystem ist sehr komplex, viele Betroffene wissen gar nicht, was ihnen zusteht.“ Deshalb stellt die Verbraucherzentrale drei wichtige Leistungen für die Pflege zuhause vor und listet die neuen Pflegesätze auf.

Pflegegeld dient der selbst organisierten Pflege zuhause. Pflegebedürftige können es ab Pflegegrad 2 beantragen und erhalten das Geld auf ihr Konto. Damit können sie Menschen wie zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn bezahlen, die sie unterstützen, etwa in dem sie im Haushalt helfen oder Einkäufe mitbringen. Seit dem Jahreswechsel gibt es im Pflegegrad 2 347 (vorher 332) Euro, Pflegegrad 3 599 (573) Euro statt 573 Euro, Pflegegrad 4 800 (765) Euro und Pflegegrad 5 990 (947) Euro.

Eine Pflegesachleistung wird bezahlt, wenn der pflegebedürftige Mensch einen Pflegedienst oder Betreuungsdienst nutzt, der ihn pflegt oder betreut. Die Pflegekasse zahlt das Geld nicht an Pflegebedürftige selbst, sondern die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Auch die Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bezahlt werden körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung wie Spaziergänge oder Vorlesen und auch Hilfe bei der Haushaltsführung. Seit dem Jahreswechsel gibt es im Pflegegrad 2 796 (vorher 761) Euro, Pflegegrad 3 1497 (1432) Euro, Pflegegrad 4 1859 (1778) Euro und Pflegegrad 5 2299 (2200) Euro.

Eine Tages- oder Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung beantragt werden. Damit können Pflegebedürftige tages- oder stundenweise in eine stationäre Einrichtung aufgenommen werden. Auch hier rechnet die Einrichtung direkt mit der Pflegekasse ab. Seit dem, Jahreswechsel gibt es im Pflegegrad 2: 721 (vorher 689) Euro, Pflegegrad 3 1357 (1298) Euro, Pflegegrad 4 1685 (1612) Euro und Pflegegrad 5 2085 (1995) Euro.

(dne elk)