CO-Pipeline: Landrat tadelt die Grünen

Thomas Hendele dementiert die Behauptung der Grünen, die Leitung könne bald in Betrieb gehen.

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Erkrath. Die Grünen haben den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung offenbar ganz genau gelesen. „CDU und FDP besiegeln politisch die Inbetriebnahme der Giftgasleitung“, sagte vor kurzem Peter Knitsch, Sprecher der Grünen und bis vor kurzem Staatssekretär im Landesumweltministerium. Knitsch ging sogar noch einen Schritt weiter: „Es besteht die reale Gefahr, dass die Rohrleitung noch in diesem Jahr in Betrieb gehen könnte.“

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Landrat Thomas Hendele nutzte nun eine entsprechende Anfrage der Grünen im Kreistag, um auf diese Kritik zu antworten. Mit ungewöhnlich scharfen Worten warf er den Grünen vor, sie hätten während ihrer gemeinsamen Regierungszeit mit der SPD sieben Jahre Zeit gehabt, um das umstrittene Rohrleitungsgesetz zu ändern. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember dürfte dies kaum mehr möglich sein, ohne dass Bayer als Betreiber millionenschwere Amtshaftungsansprüche geltend machen könnte.

Hendele betonte, die Entscheidung über die Inbetriebnahme der CO-Pipeline liege nicht mehr in den Händen einer Landesregierung.

Thomas Hendele, Landrat

Der Landtag hätte vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Rohrleitungsgesetz aufheben oder modifizieren können. Diese Möglichkeit sieht Hendele nun nicht mehr. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Münsters zurückgewiesen, das die Pipeline für verfassungswidrig hält und sich dies vom Bundesverfassungsgericht bestätigen lassen wollte. Der Vorlagebeschluss aus Münster begründe die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, auf dessen Basis Enteignungen vorgenommen wurden, nur unzureichend, erklärte das Gericht. Die Entscheidung liegt nun wieder beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Entweder es arbeitet seine Begründung nach und ruft Karlsruhe erneut an. Oder es entscheidet selbst in dem Verfahren, in dem Gegner der CO-Pipeline geklagt hatten. Eine reale Gefahr, dass die Pipeline noch in diesem Jahr in Betrieb gehen könnte, besteht nicht, so Thomas Hendele weiter.

„Ich habe überhaupt kein Verständnis für die falsche Behauptung des ehemaligen Staatssekretärs“, sagt Hendele nun im Kreistag. Es sei „äußerst zweifelhaft, dass das OVG in Münster noch in diesem Jahr entscheiden wird“. Sollte eine Entscheidung des OVG die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung bestätigen, dürfte es immer noch die Möglichkeit der Revision geben. Auch ein solches Verfahren wird geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Selbst wenn die Planfeststellung endgültige Rechtskraft erlangen sollte, bedarf es vor Inbetriebnahme eines zwischen dem Betreiber, der Bezirksregierung, dem Kreis Mettmann und den betroffenen Städten abgestimmten Sicherheitskonzepts. Dieses Konzept liegt bis heute nicht vor. Es wäre über einen mehrmonatigen Prozess zu erarbeiten und vor Inbetriebnahme der Pipeline umzusetzen, so Hendele.