Info-Terminin Erkrath Klagewege gegen die zu hohe Fernwärme-Rechnungen

Erkrath · Einen Verdacht haben viele Hochdahler schon lange: Zahlen sie zu viel für die Fernwärme? Am Samstag auf dem Hochdahler Markt gibt es Tipps, wie sich Verbraucher wehren können.

 Vertreten die Interessengemeinschaft: Ulf Pambor, Werner Siepe, Bernhard Osterwind und Peter Knitsch.

Vertreten die Interessengemeinschaft: Ulf Pambor, Werner Siepe, Bernhard Osterwind und Peter Knitsch.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(dne) Der von Hochdahler Bürgern gegründete Verein „Interessengemeinschaft Fernwärme Hochdahl“ (IGFWH) lädt zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Wärmerechnung 2022“ ein. Wer Fragen zu seiner Rechnung hat oder gar glaubt, dass falsch abgerechnet wurde, soll am Samstag, 6. Januar, zwischen 10 und 13 Uhr auf den Hochdahler Markt kommen.

Im Januar 2023 haben die Erkrather Stadtwerke die Fernwärmeversorgung übernommen. Seit dem Bau von Erkrath-Hochdahl Mitte der 1960er Jahre haben die Bewohner des Stadtteils keine Wahl in Sachen Energieversorgung. Heißes Wasser und Heizwärme gab und gibt es dort ausschließlich über Fernwärme. Zahlreiche Hochdahler Fernwärmekunden klagten zwischenzeitlich immer wieder über überhöhte Preise, gegen die man nicht ankomme.

In der Einladung heißt es: „Wir vom Vereinsvorstand haben erhebliche Zweifel, ob der von e.on für das Jahr 2022 aufgrund der in Hochdahl zugrunde gelegten Preisänderungsklausel ermittelte Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) von mehr als 21 Cent netto rechtmäßig ist.“ Für die Rechtsauffassung des Vereins spreche auch die inzwischen von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) beim Oberlandesgericht Hamm eingereichte Sammelklage (Abhilfeklage) sowie das auf Initiative der Landeskartellbehörde in NRW eingeleitete Überprüfungsverfahren des Bundeskartellamtes.

„Wir raten den Fernwärmekunden, sich durch eine Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) an der Sammelklage der Verbraucherzentrale zu beteiligen und zusätzlich aufgrund der erheblichen rechtlichen Bedenken vom Gesamt-Rechnungsbetrag (2022) mindestens 20 Prozent einzubehalten und nicht an e.on zu überweisen, bis die Rechtslage geklärt ist“, so die Interessengemeinschaft.

Ein Musterschreiben kann von der Webseite (fernwaerme-hochdahl.de) heruntergeladen werden. Bei der Infoveranstaltung auf dem Hochdahler Markt sollen die Bürger die Chance haben, ihre Fragen zu stellen.

(dne)