Erkrath Wenn die Maskenpflicht nicht gilt
Erkrath. · Ausgenommen sind Kinder und Erwachsene, die es aus gesundheitlichen Gründen nicht können. In Geschäften stehen sie manchmal kurz vor dem Rausschmiss, wie eine Betroffene berichtet. Die Behindertenbeauftragte appelliert an die Mitmenschlichkeit.
Gerade erst kam der Appell aus dem Rathaus, dass die Maskenpflicht weiterhin beachtet werden müsse. Wegen „verstärkter Beschwerden und Auffälligkeiten bei den Kontrollen des Ordnungsamtes“ weist die Stadtverwaltung „zum Schutz aller“ darauf hin, dass noch immer das Abstandsgebot sowie das Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in vielen öffentlichen Bereichen gilt – für Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten unter anderem in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten und der gesamten Fläche von Einkaufszentren jeglicher Art.
Bei Verstößen drohe ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro. Genau das sei wohl der Grund, warum Kunden ohne Maske in manchen Erkrather Geschäften sehr frostig und unfreundlich empfangen werden, auch wenn sie aus medizinischen Gründen darauf verzichten müssen/dürfen – das vermutet zumindest Evelyn Ziegert.
Die Wahl-Erkratherin ist schwerbehindert, bekommt sehr schnell keine Luft mehr, weshalb sie von der – für sie gefährlichen Maskenpflicht – befreit ist. Im Alltag komme es dadurch aber immer wieder zu unerfreulichen, geradezu diskriminierenden Situationen, sagt sie. So habe sie bei einem Bäcker im Baviercenter ihre Ware zwar von einem freundlichen Verkäufer bekommen. Eine hinzugekommene Kollegin wollte sie aber schnurstracks des Ladens verweisen, obwohl Evelyn Ziegert mittlerweile ein ärztliches Attest über ihre Befreiung von der Maskenpflicht vorlegen kann.
Krankheit ist nicht auf
den ersten Blick erkennbar
Verpflichtend sei ein solches Attest allerdings nicht, glaubhaft versichern reiche laut Gesetzgeber, betont Evelyn Ziegert, die sich über die mangelnde Informiertheit einiger Verkäufer ärgert. Sie halte stets den gebotenen Abstand und erwarte, höflich angesprochen und nicht etwa angeblafft zu werden, wenn jemand sie auf das Thema Maskenpflicht anspreche. Man sehe ihr das Problem ja nicht gleich an, merke aber im Gespräch mit ihr rasch, dass ihr schnell die Puste ausgehe. Für Kommentare wie „das kann ja jeder sagen“ oder hasserfüllte Blicke hat Ziegert jedenfalls kein Verständnis.
Evelyn Ziegert hat ihrem Ärger bei der städtischen Behindertenbeauftragten Marion Kremerius Luft gemacht. Kremerius hat sich daraufhin mit der Zentrale der Bäckerei in Verbindung gesetzt. Ergebnis: „Die haben sich mehrmals entschuldigt und gesagt, dass ein solches Verhalten nicht akzeptabel sei. Selbstverständlich müssten Kunden, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, freundlich behandelt und auch bedient werden. Diese Information muss jetzt aber auch an die Geschäfte weiter gegeben werden“, sagt Kremerius.
Ihre Beobachtung: Trotz gesetzlich festgelegter Ausnahmen zur Maskenpflicht fühlten sich einige offenbar als selbsternannte Sheriffs. Es sei aber nicht hinnehmbar, dass Erkrankte sich noch zusätzlich stigmatisieren lassen müssten, ihre Krankheitsgeschichte im Laden vor Publikum ausbreiten sollten und des Ladens verwiesen würden. „Diese Menschen gehören zur Risikogruppe, das wissen sie und schränken sich sehr bewusst im Beisammensein mit anderen schon ein.
Die soziale Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist also auf das Nötigste beschränkt, aber ich finde es unerträglich, dass man diese Menschen wie Aussätzige behandelt.“ Bei aller Vorsicht und Einhaltung der Abstand und Hygienemaßnahmen sollte man nicht in Panik geraten, wenn mal eine/r ohne Maske auftauche.
„Solange es nicht gleich mehrere sind, die schnell als Unbelehrbare erkennbar sind und wo das Ordnungsamt auch für zuständig ist, sollten wir in dieser schwierigen Zeit doch nicht die Mitmenschlichkeit verlieren“, appelliert Kremerius.
Mit verschiedenen Ladenbesitzern in Erkrath habe sie bereits gesprochen, sie könne aber natürlich nicht alle persönlich aufsuchen – und „eigentlich sollten mittlerweile alle die Bestimmungen kennen“, unterstreicht sie.