Erkrath Neanderhöhe: Gegner klagebereit
Erkrath. · Die Bürgerinitiative hofft nun auf Unterstützung durch die Erkrather mit Spenden, denn sie muss die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.
(arue) Die drei Initiatoren des Bürgerbegehrens zum „Erbbaurecht auf der Neanderhöhe“ haben sich nach Abwägung der Risiken und Kosten entschlossen, gegen den Bescheid der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu klagen.
Nachdem der Rat den Grundsatzbeschluss zur Bebauung gefasst und die Initiative mit einem ersten Bürgerbegehren scheiterte, geht es im aktuellen Bürgerbegehren nun um die Art der Flächenvergabe. Elmar Stertenbrink, Sabine Börner und Philipp Kloevekorn wollen, dass die Stadt Erkrath die Fläche im Erbbaurechten vergibt und nicht verkauft.
Bei der Abstimmung im Rat gab es eine fehlerhafte Zählung
Die Antragsteller begründen dies damit, dass die Stadt dadurch weiterhin Eigentümerin der Fläche bliebe und sie im Falle einer Geschäftsaufgabe des künftigen Nutzers wieder darüber verfügen könnte. Dann spricht man vom sogenannten „Heimfall“. Dadurch sollen Leerstände und die Inanspruchnahme immer weiterer Grünflächen in Erkrath verhindert werden. Zudem würden mit dem „Erbbauzins“ regelmäßige Einnahmen an die Stadt fließen. Über die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens wurde in der Ratssitzung am 16. Juni abgestimmt. In der Sitzung wurde zunächst die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit knapper Mehrheit festgestellt. Am nächsten Tag wurden die Initiatoren jedoch darüber informiert, dass man sich bei der Abstimmung verzählt habe und das Bürgerbegehren daher – entgegen des Beschlusses in der Sitzung – als unzulässig abgewiesen ist.
Sabine Börner ärgert sich: „Der Bürgermeister stellt erst die Zulässigkeit fest, schläft dann drüber und stellt am nächsten Morgen fest, dass er sich verzählt hat. Das ist jetzt das dritte Bürgerbegehren in Folge, dessen Fragestellung zunächst bestätigt und anschließend doch für unzulässig erklärt wurde.“
Wütend sind die Initiatoren auch darüber, dass sie nicht von der Stadt zeitnah darüber informiert wurden, sondern aus der Presse erfahren haben, dass die Ratsentscheidung geändert wurde. „Der entsprechende Bescheid dazu wurde uns am Anfang Juli zugestellt“, sagt Philipp Kloevekorn. Die Initiatoren hatten vier Wochen Zeit, die weiteren Schritte zu überlegen. „Dies ist insofern ungünstig, da erst in einer Sondersitzung des Rates am 18. August darüber beraten wird, ob die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aufgrund der unklaren Abstimmung noch einmal wiederholt werden muss“, sagt Kloevekorn weiter. Die Initiatoren wollen diese Entscheidung nicht abwarten, sondern bestehen auf einem Bürgerbegehren und wollen das zur Not auch vor Gericht durchsetzen.