Wohnungsbrand: Polizei nimmt Besitzer fest

Nach dem Feuer in einem Erkrather Mehrfamilienhaus lautet der Vorwurf auf schwere Brandstiftung

Foto: Dirk Thomé

Erkrath. Die Nachbarn hatten den Besitzer der in der Nacht zu Freitag völlig ausgebrannten Wohnung gleich in Verdacht. Ihrer Meinung nach hatte er gute Gründe, seine Räume in Brand zu stecken.

Unter anderem, so hatten es die Anwohner berichtet, stand am Freitag ein Termin zur Zwangsversteigerung der Wohnung in der dritten Etage des Mehrfamilienhauses an der Schinkelstraße an.

Wohnungsbrand in Erkrather Mehrfamilienhaus
15 Bilder

Wohnungsbrand in Erkrather Mehrfamilienhaus

15 Bilder

Am Samstag wurde der 43 Jahre alte Besitzer der Wohnung festgenommen und laut dem Wuppertaler Staatsanwalt Wolfgang Neubauer dem Haftrichter vorgeführt. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Simonshöfchen in Wuppertal, so die Pressestelle der Kreispolizei Mettmann.

Gegen den Mann wird wegen schwerer Brandstiftung ermittelt. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird gegen ihn Anklage erhoben.

Gegen 3.15 Uhr in der Nacht zu Freitag wurde die Feuerwehr alarmiert und rückte mit 31 Einsatzkräften in das Gebiet mit vielen Mehrfamilienhäusern in Alt-Erkrath aus. 35 Bewohner des Hauses mussten evakuiert werden, konnten aber bereits am Freitagmorgen zurück in ihre Wohnungen.

Die Brandwohnung ist durch das Feuer komplett zerstört. Die Brandursache war schnell ermittelt. Nur wenige Stunden nach den Löscharbeiten bestätigte die Polizei, dass es sich tatsächlich um Brandstiftung handelte. Die Kripo hatte daraufhin die Ermittlungen übernommen.

Die Nachbarn wollen am Abend vor dem Brand Geräusche aus der Wohnung gehört haben. „Es hat sich angehört, als hacke jemand Holz“, sagte beispielsweise einer von ihnen. An der Tür zu klingeln hätte aber nichts gebracht. „Der hat nie die Tür geöffnet. Das war ja auch eine Messiewohnung.“

Auf Nachfrage sagte die Pressestelle der Polizei am Montag, dass die Ermittler die Festnahme nicht aufgrund von Hinweisen aus der Nachbarschaft vorgenommen hätten, sondern eigene Erkenntnisse zugrunde lagen.