Debatte im Finanzausschuss Keine Steuer auf Tierheimhunde im nächsten Jahr?

Hilden · Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für eine Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim für die Dauer von zwei Jahren aus. Die Verwaltung schlägt einen einjährigen Testlauf ab 1. Januar 2025 vor. Es gibt noch offene Fragen.

Dem Tierheim könnte eine Steuerbefreiung von Hunden eine Erleichterung bringen.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

(elk) Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, soll in Hilden zukünftig für einen gewissen Zeitraum keine Steuer für den Vierbeiner zahlen müssen. Die Politik sprach sich jetzt im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung grundsätzlich für eine solche Steuerbefreiung aus, in der Debatte wurde jedoch auch deutlich, dass die Rahmenbedingungen für eine Umsetzung noch nicht ausreichend definiert wurden.

Den Antrag zu der Steuerbefreiung hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Ratsherr Klaus-Dieter Bartel verwies auf die Vorteile einer „tierfreundlichen Aktion“, die zunächst das Tierheim in Hilden entlasten würde und auf längere Sicht auch den städtischen Haushalt. Kritisch sieht er eine Begrenzung der Steuerbefreiung auf ein Jahr. Er plädierte für zwei Jahre; über diesen längeren Zeitraum könne das Projekt eher Fahrt aufnehmen. Dieser Einschätzung schloss sich Dominik Stöter im Namen der SPD an.

Als Vertreter der Verwaltung regte Dezernent Peter Stuhlträger eine einjährige Testphase ab dem 1. Januar 2025 an. Verwaltungstechnisch sei es einfacher, eine solche Phase innerhalb eines Kalenderjahres durchzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt könne die Satzung überarbeitet werden. Dass noch nicht alle Details geklärt sind, ging auch aus einer weiteren Wortmeldung Bartels hervor. Nicht klar definiert ist der Umgang mit sogenannten Listenhunden, also nach dem Landeshundegesetz als gefährlich eingestufte Tiere wie zum Beispiel der American Staffordshire Terrier. Viele Gründe sprechen dafür, diese Tiere von der Regelung auszunehmen. Ramon Ludwig Kimmel (CDU) erklärte, dass seine Fraktion der Argumentation der Verwaltung folgen wolle. Er regte an, eine Stellungnahme des Tierheims zu einer befristeten Steuerbefreiung der Hunde einzuholen.

Sollte es dazu kommen, wäre Hilden kein Vorreiter. Es gibt in anderen Städten bereits ganz unterschiedliche Modelle der Steuerbefreiung von Hunden aus Tierheim. Diese reichen von wenigen Monaten bis hin zur kompletten Lebenszeit des Tieres.

(elk)