Oberer Neuer Markt jetzt im Fokus Innenstadtkonzept – Stadt spricht von Meilenstein

Haan · Die Planungen zur Neugestaltung und Aufwertung der Fußgängerzone Oberer Neuer Markt schreiten voran, heißt es aus dem Rathaus. Jetzt wird es konkret.

Viel Aufmerksamkeit erhielt in diesem Jahr die Einweihung des Alten Marktes mit dem neuen Kinderkarussell.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Mit dem Abschluss der Vorentwurfsphase ist ein wichtiger Meilenstein zur Neugestaltung der Fußgängerzone am Oberen Neuen Markt erreicht worden. Das hat die Haaner Stadtverwaltung jetzt in einer umfangreichen Presseinformation betont. Damit sei der Weg frei für die nächste Etappe, die Entwurfsphase, die bis zum Frühjahr kommenden Jahres abgeschlossen sein soll.

Rückblende: Die Neugestaltung der Fußgängerzone basiert auf dem integrierten Handlungskonzept Innenstadt, das der Haaner Stadtrat im November 2015 beschlossen hatte. In diesem Konzept ist die Absicht der Umgestaltung der Fußgängerzone sowie zentraler Stadtplätze festgelegt. Seitdem wurden bereits der Park Ville d´ Eu und der Alte Kirchplatz modernisiert.

„Als jüngstes Projekt wurde im Sommer dieses Jahres der Alte Markt feierlich eröffnet“, heißt es aus dem Rathaus: Er biete nun „eine einladende Atmosphäre mit dem neugestalteten Brunnen, einem Karussell als neues Spielgerät und einer Sitzgelegenheit unter der alten Eiche“. Als nächstes Projekt nennt die Stadtverwaltung die Modernisierung und Attraktivierung der Fußgängerzone vom Alten Markt bis zur Schwanen-Apotheke. Ziel der Planung sei es unter anderem, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen und somit auch zur Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie beizutragen. Eine Herkulesaufgabe, wie man überall im Stadtgebiet anhand der Leerstände sehen kann.

Das Gartenstadtthema soll in der Fußgängerzone erlebbar werden

„In der Haaner Fußgängerzone wird zukünftig das Gartenstadtthema erlebbar werden“, verspricht die städtische Pressesstelle: Geplant sind demnach „eine deutliche Steigerung des Grünanteils mit blühenden Pflanzungen sowie neuen Baumstandorten und Baumarten. Hinzu kommen Wasserspielelemente und neu gestaltete Spielbereiche für die Kleinsten“.

Bei so maßgeblich stadtbildprägenden Vorhaben, wie einer Fußgängerzone, sind der Stadt zufolge „transparente Erläuterungen der Planungsansätze in verschiedenen Formaten grundlegend“. Die bisherigen Planungsschritte und Ergebnisse seien im Laufe des letzten Jahres ausführlich in öffentlichen Ausschusssitzungen durch die Verwaltung präsentiert und abgestimmt worden. Die „zugänglichen und verständlich gestalteten Präsentationen“ seien ebenso wie der im Rahmen dieses Prozesses erarbeitete Vorentwurfslageplan öffentlich im Ratsinformationssystem online verfügbar, heißt es aus dem Haaner Rathaus.

Dieser Planungsschritt bilde die Grundlage für die anschließende Entwurfsplanung, die bis zum Frühjahr 2025 erarbeitet werden soll. Parallel dazu werden verschiedene Beteiligungsformate umgesetzt. Zu Beginn des kommenden Jahres ist beispielsweise eine Veranstaltung speziell für die von den Umbaumaßnahmen betroffenen Eigentümer vorgesehen. Bereits am 31. Oktober dieses Jahres hatte es eine Informationsveranstaltung gegeben,, die sich an Gastronomiebetriebe, Einzelhändler und Dienstleister in der Fußgängerzone am Oberen Neuen Markt richtete. Dabei seien die Planungsinhalte aus der Vorentwurfsphase ausführlich erläutert worden, heißt es in der städtischen Pressemitteilung weiter.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass „einige Veränderungen unter anderem bezüglich der Sondernutzungsflächen entstehen können, die diese Umgestaltungen zur Aufwertung und insbesondere stärkeren Durchgrünung der Fußgängerzone mit sich bringen werden“. Geregelt sei das in der Sondernutzungssatzung, sowie der Gestaltungssatzung der Stadt Haan. Danach werden die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse auf Zeit erteilt. „Bei den jährlich wiederkehrenden Sondernutzungen ist dies befristet auf ein Jahr“, heißt es aus dem Rathaus. Die Erteilung der jeweiligen Sondernutzungserlaubnisse erfolge „unter Berücksichtigung des Ortsrechts sowie eventuell geänderter Gegebenheiten durch Umgestaltungen“.

Für ein harmonisches Gesamterscheinungsbild der Fußgängerzone ist der Stadt zufolge die Gestaltungsfibel Innenstadt Haan mit ihren Gestaltungsleitlinien für die gewerbliche Nutzung des öffentlichen Raumes wichtig. Sie gibt Hinweise zum Umgang mit Warenauslagen, mobilen Werbeträgern und dem Mobiliar der Außengastronomie, wie zum Beispiel Sonnenschirmen, und enthält viele Visualisierungen.

Die Gestaltungsfibel ist unter www.haan.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Planen-Bauen/Stadtentwicklung/Gestaltungssatzung/ veröffentlicht.

(peco sad)