Vor dem Wahljahr 2025 Weniger Wahlplakate – weniger Müll

Haan · Ein Vorstoß der WLH, die Zahl der Wahlplakate auf 30 pro Partei zu begrenzen, ist gescheitert. Das sind die Gründe.

Ein Wahlplakat von der Bürgermeisterwahl 2020 in Haan.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(peco) Mit Wahlplakaten zugepflasterte Straßen – dieses Bild wird sich wohl auch zur nächsten Kommunalwahl, die 2025 stattfindet, in Haan bieten. Ein Vorstoß der Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan (WLH), der unter anderem vorsah, die maximale Anzahl auf 30 Plakate pro Partei zu begrenzen, ist jedenfalls erst einmal gescheitert.

Im Ausschuss für Brandschutz und Ordnungsangelegenheiten war zuletzt deutlich geworden, dass die Politik in dieser Frage keinen gemeinsamen Nenner finden würde, obwohl alle das Ziel, den Papiermüll zu reduzieren, grundsätzlich begrüßten. Der Ausschussvorsitzende Tobias Kaimer (CDU) etwa nannte es ärgerlich, wenn nach einer Wahl noch Plakate die Umgebung vermüllten. Die Idee einer Selbstbeschränkung halte er für charmant, aber schwierig umzusetzen.

Sein Parteikollege Folke Schmelcher hielt dagegen: Die Kandidatinnen und Kandidaten müssten sich schließlich bekannt machen. Die CDU habe in den vergangenen Jahren ihre Plakatstandorte dokumentiert und nachverfolgt, sodass die Wahlwerbung auch entsprechend wieder eingesammelt werden konnte. Walter Drennhaus (SPD) betonte, er halte jede Partei selbst für ihre Plakate verantwortlich. Er gehe daher auch davon aus, dass jede Partei ihre Wahlplakate im Nachgang der Wahl selbstständig entferne. Reinhard Zipper versicherte für die FDP, eine Selbstbeschränkung stelle kein Problem dar. Bei der letzten Kommunalwahl seien 50 Standorte für Plakate genehmigt worden.

Nicola Günther (GAL) sagte ebenfalls, ihre Fraktion stehe einer Beschränkung durchaus offen gegenüber, allerdings frage sie sich, was mit den nächtlichen Kolonnen sei, die die Stadt „mit Plakaten zupflastern“. Auch andere Politiker argumentierten, bei einer allgemeinen Regelung stelle die Kontrolle ein Problem dar.

Enttäuscht zeigte sich die WLH von der Stadtverwaltung. Diese habe für eine Festlegung durch den Rat der Stadt Haan als einzige Möglichkeit den so genannten „Mettmanner Weg 2020“ gesehen, der die Plakatierung entsprechend des Wahlergebnisses beschränkt. Das sei unkreativ und habe nichts mit Chancengleichheit zu tun.

Anregungen, wie etwa der Frage, ob für das Haaner Stadtgebiet festgelegt werden könne, Plakate nur an bestimmten Plakatierungswänden in einer bestimmten Größe anzubringen, seien überhaupt nicht berücksichtigt worden. Ordnungsamtsleiterin Andrea Kotthaus hatte in der Ausschusssitzung zu bedenken gegeben, dass lediglich der öffentliche Raum geregelt werden könne. Privatgrundstücke seien von einer etwaigen Regelung nicht betroffen.

(peco)