Neue Kartenführerscheine Bis Januar müssen die alten „Lappen“ umgetauscht sein
Hilden/Haan · EU-weit müssen alte Führscheine in neue, fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Wie viele Betroffene es im Kreis Mettmann gibt und was nach der Frist droht.
(arue/tok) Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. In einem ersten Schritt sind die Führerscheine betroffen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Nach und nach waren weitere Jahrgänge betroffen. Jetzt sind die 1971 oder später geborenen Führerscheinbesitzer an der Reihe. Sie müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.
Im Kreis Mettmann haben bisher 50 026 Personen ihren Führerschein umgetauscht. Die Anzahl verteilt sich auf die Jahrgänge 1953 bis 1958 (10 332 Personen), 1959 bis 1964 (14 411), 1965 bis 1970 (12 283) sowie 1971 und später (bis Jahresende hochgerechnet etwa 13 000). Wie viele Führerscheinbesitzer im Kreis Mettmann betroffen sind, weiß der Landkreis nicht. „Eine zentrale Datei dafür gibt es noch nicht“, sagt Kreissprecherin Daniela Hitzemann. Der Aufbau eines solchen Verzeichnisses sei auch ein Ziel der Umtauschaktion.
Deshalb könne man auch nicht bewerten, ob bisher viel oder wenig Führerscheine umgetauscht wurden. Nur so viel: „Die Nachfrage nach der neuen Führerscheinkarte verläuft von März bis Oktober eher schleppend.“ Von November bis Februar eines Jahres herrsche dagegen großer Andrang – also dann, wenn es Richtung Ende der Frist zugeht.Die Führerscheinbehörde appelliert an alle Betroffenen, den Führerscheinumtausch frühzeitig zu beantragen. Der neue Führerschein könne dann innerhalb von drei Wochen im Briefkasten liegen. Wer das Dokument trotz verstrichener Frist nicht umtauscht, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. „Im Ausland werden teilweise deutlich höhere Bußgelder verteilt“, sagt Hitzemann. Zudem könne es zu Problemen bei Autovermietungen kommen.
Der Führerschein-Umtausch ist nur ein formaler Akt, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Der Umtausch an sich läuft einfach ab. Wer ihn online beantragt, erhält ein Schreiben, in dem die Schritte beschrieben sind. In einem frankierten Rückumschlag müssen der alte Führerschein, die Kopie des Ausweises, ein Vordruck mit Unterschrift und ein biometrisches Bild zurückgeschickt werden. Wer persönlich vorbeikommen möchte, muss die Unterlagen ebenfalls mitbringen. Kosten: rund 35 Euro, wenn für die Übergangszeit eine Bescheinigung benötigt wird. Der Umtauschantrag alleine kostet 25,30 Euro.
Bis 2033 soll der Umtausch für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine beendet sein. Alle Informationen sind zu finden auf der Homepage des Kreises Mettmann www.kreis-mettmann.de, dann weiterklicken unter „Unsere Dienstleistungen“ und „Kfz&Mobilität“ auf „Führerscheinumtausch“.