Haan „Es stellt sich auch Frage der Beihilfe“

Haan · Der Kölner Wahl- und Parteienrechtler hat sich mit der aktuellen Diskussion um die Entscheidung des Haaner Wahlausschusses befasst.

Dr. Sebastian Roßner ist Parteienrechtler aus Köln.

Foto: LLR Rechtsanwälte, Köln

. Im Zusammenhang mit der Rückzug von Nadine Bartz-Jetzki ergeben sich zahlreiche Fragen. Der Kölner Parteienrechtler Dr. Sebastian Roßner gibt Antworten.

In der Diskussion um die mutmaßliche Falschangabe des Wohnsitzes von Nadine Bartz-Jetzki wird immer von Verstößen gegen das Melderecht gesprochen. Wie schwer wiegt so etwas?

Sebastian Roßner: Der Melderechtsverstoß an sich – also, wenn ich meinen tatsächlichen Wohnsitz etwa in Solingen habe, aber mich in Haan anmelde – ist eine Ordnungswidrigkeit. Das allein hat keine weitergehenden Folgen als möglicherweise ein Bußgeld.

Warum dann die Aufregung?

Roßner: Weil Kandidaten, die nicht im Wahlgebiet wohnen, nach dem Kommunalwahlgesetz nicht wählbar sind. Es können sich bei einem Meldeverstoß in Verbindung mit der Kandidatur bei einer Kommunalwahl daher strafrechtliche Konsequenzen ergeben. Im Strafgesetzbuch heißt es unter Paragraf 107 b, Absatz 1 Nummer 4: „Wer sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“ Das wäre schon eine andere Hausnummer.

Muss sich die CDU-Spitze auch Gedanken machen?

Roßner: Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen könnte es auch um die Frage einer möglichen Beihilfe gehen. Darüber kämen dann eventuell beteiligte Personen der Partei ins Spiel, sofern sie in Kenntnis einer fehlenden Wählbarkeit an der Einreichung des Wahlvorschlags mitgewirkt haben.

Die Stadt betont, es habe keiner von der dreitägigen Einspruchsfrist Gebrauch gemacht...

Roßner: Diese Aussage ist interessant, beruht aber wohl auf einem Irrtum. Die Frist bezieht sich nämlich nur auf Einsprüche abgelehnter Bewerber. Nachdem der Wahlausschuss die Kandidatin aber zugelassen hat, bleibt sie das jetzt formal bis zum Wahlabend.

Das heißt, ihr Name steht am 13. September auf dem Stimmzettel?

Roßner: Richtig. Das Procedere wird sein, dass die Stimmzettel mit ihrer Kandidatur verwendet werden. Sie wird dann gefragt, ob sie die Wahl annimmt. Lehnt sie ab, rückt ein Kandidat der CDU-­Reserveliste nach. Wer das sein wird, kann man noch nicht sagen.