Politiker beschließen weitere verkaufsoffene Sonntage in Hilden
Es finden wieder vier Einkaufssonntage ausschließlich in der Innenstadt und vier weitere nur im Gewerbegebiet Ellerstraße/Westring statt.
Hilden. Sechs Einkaufssonntage hatte der Hildener Stadtrat bereits beschlossen. Jetzt sind — auf Antrag des Stadtmarketings — zwei weitere Termine in der Innenstadt dazu gekommen: 6. November und 18. Dezember. „Bei der Entscheidung der Politik am 16. Dezember 2015 stand der letzte verkaufsoffene Sonntag in 2015 am 20. Dezember noch aus“, erläutert Stadtmarketing-Geschäftsführer Volker Hillebrand: „Wir wollten abwarten, wie dieser bei den Kunden ankommt und von den Einzelhändlern bewertet wird.“
Ergebnis: Mehrheitlich sei der 6. November und der 18. Dezember gewünscht worden. Diesem Wunsch kam die Politik mit großer Mehrheit (36 Ja-Stimmen) ohne weitere Diskussion nach. Nur Grüne und Bürgeraktion (7) stimmten mit Nein. Damit finden wieder — wie in den Vorjahren — vier Einkaufssonntage ausschließlich in der Innenstadt und vier weitere nur im Gewerbegebiet Ellerstraße/Westring statt. Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie Industrie- und Handwerkskammern müssen vor einer Entscheidung angehört werden.
Die Evangelische Kirchengemeinde sprach sich gegen den Sonntagseinkauf aus. Gott habe in sechs Tagen nicht nur die Welt, sondern am siebten Tag auch die Arbeitsruhe erschaffen, erläutert Pfarrerin Sonja Schüller, Vorsitzende des Presbyteriums. Mit verkaufsoffenen Sonntagen komme man „vielleicht vordergründig einer wochentäglich gestressten Gesellschaft entgegen“, indem man ihr eine weitere Einkaufsmöglichkeit biete. Damit werde aber immer auch das — in den Augen der Gemeinde falsche — Signal gesetzt, dass Konsumieren wichtiger sei als das Recht auf Ruhe und Erholung: „Wir sind auf dem Weg in eine totale Dienstleistungsgesellschaft, in der zu jeder Zeit jedem alles zur Verfügung stehen muss.“
Die Gewerkschaft verdi hatte sich diesmal nicht geäußert, aber vor der Entscheidung über sechs Einkaufssonntage am 16. Dezember 2015 „erhebliche Bedenken“ geltend gemacht. Einen Anlass zu schaffen, um eine Rechtfertigung für eine Sonntagsöffnung herzustellen, reiche nicht aus, verwies Gewerkschaftssekretär Michael Sievers auf einen Erlass des NRW-Wirtschaftsministeriums, der sich wiederum auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 bezieht. Wirtschaftsförderer Norbert Danscheidt sieht Rat und Verwaltung von Hilden gleichwohl rechtlich auf der sicheren Seite. Die Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen würden erfüllt: „Hilden ist eine Gemeinde ohne Stadtteile. Im Gesetz heißt es dazu: Wenn es keine Stadtteile gibt, reicht eine publikumsträchtige Veranstaltung im Stadtgebiet als Anlass für einen Sonntagseinkauf aus.“
Modenschauen mit Frühlingsfest, Autoschau, Trödelmarkt auf dem Selgros-Gelände, Bücher- und Herbstmarkt seien eigenständige Publikumsmagneten wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert — auch wenn sie mitunter an anderer Stelle in Hilden stattfinden. „Andere Städte verzichten nicht auf die Möglichkeit zum Sonntagseinkauf“, betont der Hildener Wirtschaftsförderer Norbert Danscheidt: „Ich möchte nicht, dass unsere Einzelhändler benachteiligt werden.“