Verhandlung am Amtsgericht Mettmann Urteil gegen „Angreifer von Gruiten“ – das erwartet ihn nun

Update | Haan · Das Urteil gegen den 14-jährigen Jugendlichen syrischer Herkunft ist gefallen. Die Verhandlung dauerte rund fünf Stunden. Was den Angeklagten jetzt erwartet.

An einer Bank im Thunbuschpark hatte der Angeklagte zwei Jugendliche angegriffen und schwer verletzt.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Ein Jahr und zehn Monate Einheits-Jugendstrafe ohne Bewährung, so lautet die Strafe für den 14-jährigen syrischer Herkunft, der im Gruitener Thunbuschpark Anfang des Jahres zwei ältere Jugendliche angegriffen und schwer verletzt hatte.

Für diese zweifache gefährliche Körperverletzung – einer der beiden Jugendlichen war mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht worden – muss der 14-Jährige seine Haftstrafe nun in einem Jugendgefängnis verbüßen. Die Verhandlung am Amtsgericht dauerte rund fünf Stunden und fand aufgrund des jungen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte habe sich „geständig und reuig“ gezeigt, sagte Manfred Igla, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Mettmann, an dem die Verhandlung stattfand. Das Strafmaß sei „nicht gering“, erklärte er auf Nachfrage.

Für jugendliche Straftäter gibt es spezielle Jugendhaftanstalten, erklärt Manfred Igla. Hier spiele ein pädagogischer Ansatz im Strafvollzug eine maßgebliche Rolle, da Rückfälle unbedingt vermieden werden sollen und Rücksicht auf das junge Alter der Täter genommen werden muss, auch wenn sie in jugen Jahren bereits teils schwere Straftaten verübt haben. Der Junge, der in einer Unterkunft in Gruiten wohnte, war festgenommen und in Untersuchungshaft geschickt worden, weil er im Januar in Gruiten zwei ältere Jugendliche (17 und 18 Jahre) angegriffen und mit einer abgebrochenen Glasflasche verletzt hatte.

Laut Anklagevertretung brachte der 14-Jährige einem seiner Opfer eine Schnittwunde am Arm bei, den anderen Jugendlichen erwischte er mit der geworfenen Flasche am Hals. Viele Gruitener hatten nach dem Vorfall ihr Mitgefühl mit den Verletzten und große Besorgnis und Angst geäußert, sowohl gegenüber der Redaktion als auch gegenüber der Stadt Haan und den politischen Gremien. Auch die Mutter des schwer verletzten Jugendlichen hatte sich an unsere Zeitung gewandt und geäußert, dass abgesehen von den äußerlich sichtbaren körperlichen Narben auch der Schock tief sitze und noch lange bleiben werde.

Der Fall hatte über Gruiten hinaus Aufmerksamkeit erregt, weil der Angreifer, der wegen mehr als 50 Straftaten — darunter allein 17 gefährliche Körperverletzungen — bereits intensiv polizeibekannt war, genau wie seine Familie zunächst behauptet hatte, er sei lediglich 13 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig. Früh waren jedoch in der Stadt Haan Zweifel an dieser Altersangabe aufgekommen. Ein Eintrag im syrischen Familienregister, auf den die Ermittler in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde des Kreises Mettmann gestoßen waren, entlarvte diese Behauptung jedoch als Unwahrheit.

Keine drei Monate nach der Tat fand nun bereits die Verhandlung statt, für die ein Verhandlungstag angesetzt war. Es handelte sich um eine Verhandlung am Schöffengericht, die zuständige Richterin hatte als Beisitzer zwei Schöffen im Saal, berichtet Manfred Igla. Im Saal gab es viele Zuhörer, jedoch keine Öffentlichkeit. Die Dauer einer Verhandlung in einem solchen Fall ist nicht vorhersehbar, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt wie beispielsweise davon, wie viele Zeugen es gibt und wie lange die Aussagen dieser dauern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(sad arue)