Experten entlarven Internet-Fallen

Informationsreihe klärt Senioren über Verbraucherfallen auf und bewahrt vor Täuschungen.

Foto: Ralph Matzerath

Monheim. Viele Menschen lesen ungern lange, kleingedruckte Texte. Älteren ist dies aufgrund von Sehschwäche eine besondere Last. Das macht Verbraucherschutz im Konsumparadies Deutschland schwierig. Deshalb hat die Verbraucherzentrale NRW mit den „Verbraucherscouts“ eine neue Institution für Senioren geschaffen. „Wir setzen damit auf das persönliche Gespräch, um Informationen zu vermitteln, das hat auch eine länger anhaltende Wirkung“, erklärt Erwin Knebel von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher im Kreis Mettmann. Im Bürgerhaus Baumberg startete jetzt eine Reihe von Vorträgen, mit denen „Verbraucherscouts“ wie Gaby Fromm oder Rolf Tiemann ältere Menschen über Themen wie Igel-Leistungen, Online-Shopping oder Versicherungen im Alter aufklären sollen.

Bei der Auftaktveranstaltung allerdings griff mit Polizeihauptkommissar Ralf Billen noch ein Profi zum Mikro. Aus der polizeilichen Perspektive offenbarte er Fakten über die „Verbraucherfalle Internet“, die offenbar viele im Publikum schon einmal kalt erwischt hat. Er warnte vor den strafrechtlichen Risiken, denen der uninformierte User durch einen allzu gedankenlosen Umgang mit den Inhalten im Internet ausgesetzt ist. „Die meisten Fallen birgt das Urheberrecht“, sagte Billen. Schon Grundschüler erhielten Anzeigen, weil sie ihre Mitschüler auf der Toilette fotografierten und die Bilder hochluden.

Die Wahrscheinlichkeit, sich im Internet die Finger schmutzig zu machen, sei recht hoch, zumal mehr als 60 Prozent der Seiten sexistischen oder gewaltverherrlichen Inhalts seien, 37 Prozent Pornografie und ein bis zwei Prozent strafrechtlich relevant. Billen schärfte seinem Publikum ein, dass alle Straftaten im Internet, etwa die Verbreitung pornografischen Materials, das illegale Herunterladen von Fotos, Filmen und Musik, eine Hausdurchsuchung zur Folge habe. „Das ist sehr unangenehm für Sie, wir nehmen nämlich auch alle Tatmittel mit, die sich zum Runterladen eignen, wie Smartphones und Tablets“, betonte der Hauptkommissar.

Die Polizei sei technisch so gut aufgestellt, dass sie jederzeit herausfinden könnte, wer was wann heruntergeladen und verschickt habe. Die Sozialen Netzwerke wie Facebook und WhatsApp hätten gerade den Anwälten eine neue Marktlücke beschert: Das Abmahnen von hochgeladenen Fotos von Personen, deren Recht am eigenen Bild missachtet wurde. „Niemand muss sich fotografieren lassen, der das nicht will“, sagte Billen.

Zum Thema Urheberrecht konstatierte er, dass der Download und Upload fremden geistigen Eigentums strafbar sei, nur die Privatkopie sei erlaubt. „Alles, was nicht offensichtlich aus rechtswidrigen Quellen stammt, ist erlaubt.“ Was also die bei Youtube hochgeladenen Filme angehe, müsse man als User nicht ermitteln, ob dies legal geschah oder nicht.

Doch selbst beim Fotografieren auf der Straße, dem sogenannten Panoramarecht, könne man in ungeahnte Fallen tappen. So sei der Eiffelturm bei Tage Freiwild für die Linse, aber die in den Trikoloren angestrahlte Sehenswürdigkeit dürfe man nicht ablichten oder verschicken. „Dann hat man verloren, die ist urheberrechtlich geschützt.“