Hilden: 27-Jähriger zu zwei Jahren Haft verurteilt

Gericht: In einer Rangelei geriet ein Spatel in den Hals von Andres S. (25). Er verblutete.

Hilden. Am Nachmittag hatten sie gemeinsam an ihrem Modell-Hubschrauber gebastelt, wenige Stunden später verblutete der 25-jährige Andreas S. Mit dem 27-jährigen Bartholomäus G. und dessen Freundin hielt er sich am 6. September 2009 in der Wohnung am Erikaweg im Hildener Süden auf. Die Männer hatten sich einen schönen Tag machen wollen, waren durch Drogenkonsum in euphorischer Stimmung und hatten "rumgeblödelt". Bis es zu der tödlichen Verletzung durch einen Modellbau-Spatel kam. Noch bevor der Notarztwagen eintraf starb Andreas S.

Am Mittwoch wurde Bartholomäus G. (27) vom Düsseldorfer Landgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Ursprünglich war der mehrfach vorbestrafte Mann wegen Totschlags angeklagt gewesen. In der Urteilsbegründung heißt es, Bartholomäus G. habe sich zwar durch eine Blödelei, die von ihm ausging, mit hoher Risikobereitsschaft am Tod des Opfers verantwortlich gemacht. Wer den Spatel zum Zeitpunkt der Rangelei in der Hand hatte und wie das Werkzeug schließlich im Hals des Opfers landete, konnte aber nicht geklärt werden. Dass sich G. aus Eifersucht vorsätzlich auf sein Opfer gestürzt haben soll, konnte die Strafkammer nicht beweisen.

"Wir haben uns immer gut verstanden. Ich wollte Andy nie weh tun. Es tut mir sehr leid, dass er nicht mehr unter uns ist", sagte Bartholomäus G. schließlich. Die Mutter des Opfers war über das Urteil entsetzt. "Er hat ihn umgebracht", sagte sie am Ende der Verhandlung. Ihr Sohn habe seine Freunde immer mit nach Hause gebracht, Bartholomäus G. habe sie aber nie gesehen: "Er war kein Freund."