Hilden: Rat trifft Entscheidung zum Bürgerbegehren später

Stadtwerke: Die Überprüfung der Unterschriften zum Bürgerbegehren ist nicht abgeschlossen. Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

Hilden. "Wir schaffen es nicht, alle Unterschriften bis zur Ratssitzung zu überprüfen." Darum wird Bürgermeister Günter Scheib dienstag die Sitzungsvorlage zur Entscheidung über den Zuschlag zum Verkauf von 49,9 Prozent der Stadtwerke Hilden an die Düsseldorfer Stadtwerke zurückziehen.

Dem Rat bleibt es allerdings freigestellt, das Thema auf der Tagesordnung zu lassen. Nur die Entscheidung über den Beitritt zum Anliegen des Bürgerbegehrens, sofern es die erforderlichen 2796 Unterstützer gefunden hat, wird heute nicht fallen.

Unmittelbar nach der Übergabe des Aktenordners durch die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatte Scheib die Listen zur Überprüfung ins Wahlamt gebracht. Dort wird seither jede einzelne Eintragung geprüft. Sofort durch das Raster fallen alle Unterzeichner, deren Geburtsdatum, Wohnort oder Unterschrift fehlen. Auch der Unterzeichner, der die Liste "im Auftrag" unterschrieben hatte, wird nicht gezählt.

Das gilt auch für völlig unleserliche Eintragungen. Alle anderen Personenangaben müssen einzeln mit dem Melderegister abgeglichen werden. Eine Vorkontrolle auf Vollständigkeit hatten auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens gemacht. Sie waren anschließend auf die Zahl von 3184 gültige Unterschriften gekommen. Die Richtigkeit der Angaben auf den Listen konnten sie aber nicht überprüfen.

Durch das Zurückziehen der Sitzungsvorlage wird eine Sondersitzung des Stadtrates erforderlich, denn bis nach den Sommerferien kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden. Da kommende Woche die Fahrt einer offiziellen Delegation nach Warrington ansteht, fällt diese Möglichkeit flach. Ohnehin hätte es bei diesem Termin ein Problem mit den Zustellfristen der Sitzungsunterlagen gegeben. Wahrscheinlicher ist es daher, dass die Sondersitzung auf den 2. oder 9. Juli terminiert wird.

Viel länger kann nicht gewartet werden. Sollte das Bürgerbegehren erfolgreich sein, wird es wahrscheinlich zum Bürgerentscheid kommen. Das muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Der Zeitdruck wird allerdings dadurch größer, dass die mit den Bietern vereinbarte Zuschlagsfrist am 31. August endet.

Die Stadtwerke Düsseldorf sind dann nicht mehr an ihr Angebot von mehr als 50 Millionen Euro gebunden. Auch die anderen Bieter nicht. Außerdem haben die nicht zum Zuge gekommenen Kaufinteressenten nach dem Zuschlag noch zwei Wochen Zeit, um eine Überprüfung des Vergabeverfahrens zu verlangen.

Fristen müssen auch bei einem Bürgerentscheid eingehalten werden - wie bei anderen Wahlen auch. Die Wahlbenachrichtigungen müssen verschickt und die Möglichkeit zur Briefwahl eingeräumt werden. Die Vorbereitungen beginnen aber erst, wenn der Erfolg des Bürgerbegehrens feststeht. Erst dann wird im Stadtrat abgestimmt, ob dem Bürgerbegehren gefolgt wird. Davon ist allerdings nicht auszugehen.