Langenfeld: Junge Frau tritt und beschimpft Rentner
Amtsgericht verurteilt 23-Jährige Autofahrerin zu drei Monaten Fahrverbot und 600 Euro Strafe.
Langenfeld. Wie eine Dame betritt die 23-jährige Raphaela R. den Sitzungssaal des Amtsgerichtes. Schwarzer Hosenanzug, pinkfarbener Rolli, schwarze Pumps. Doch was am Samstag, 25. August 2007, vor einem Getränkemarkt in der Langenfelder Innenstadt geschah, war nicht damenhaft.
Die junge Frau soll einen 74-Jährigen mit "Du alter Sack" tituliert und ihn in den Oberschenkel getreten haben. Ein Zeuge, der die Polizei holen wollte, soll einen Tritt in den Allerwertesten abbekommen haben. Gestern musste sich die Frau wegen Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Ihre Strafe: 600 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Die Blondine im silberfarbenen Mercedes wollte an besagtem Tag in den Getränkemarkt - wie der 74-Jährige, der vor ihr fuhr. Offensichtlich ging es der 23-Jährigen nicht schnell genug. In der Karlstraße gilt Tempo30. "Der Mann muss aber deutlich langsamer gefahren sein", so der Anwalt der Frau. Sichtlich genervt über das langsamen Fahren sei sie auf dem Parkplatz auf den Rentner zugegangen und habe ihn beschimpft. Der Senior wehrte sich, gab der jungen Dame eine Ohrfeige.
Durch das Getöse auf dem Parkplatz alarmiert, kamen ein Mitarbeiter des Getränkemarktes und ein Hildener Kunde hinzu. Während der eine das Kennzeichen der Dame aufschreiben wollte, rief der andere die Polizei. Einer der Zeugen holte sich dabei einen Tritt in den Hintern ab.
Die junge Frau stieg in ihr Auto, ein Leihwagen ihrer Mutter mit Hamburger Kennzeichen, fuhr Richtung Berliner Platz. Doch sie habe sich in der Richtung geirrt, gab R. an, wendete das Auto und fuhr halb über den Bürgersteig in schnellem Tempo wieder zum Getränkemarkt.
Die drei Zeugen mussten zur Seite springen. Die Angeklagte entschuldigte sich gestern bei den drei Männern, gab an, wütend gewesen zu sein.
Der Oberstaatsanwalt wollte R. zu einer achtmonatigen Haftstrafe zur Bewährung verurteilen. R. war 2001 schon wegen Beleidigung und Körperverletzung in Jugendarrest gewesen. "Sie haben nichts dazugelernt", so der Oberstaatsanwalt. Die Szenen am Getränkemarkt waren filmreif. "Es wird Zeit, dass Sie dazulernen. Sie sind noch nicht erzogen."
Da die 23-Jährige, die bei ihrer Mutter lebt, derzeit ihren Realschulabschluss nachholt, hat sie keine Einkünfte. "Doch so wie Sie auftreten, haben Sie Taschengeld", befand der Richter. 60 Tagessätze zu zehn Euro seien angemessen. Auch muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.