Langenfeld: Neuer Verdacht gegen Betriebshof

Während einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht erhob der Kläger Vorwürfe gegen weitere Mitarbeiter. Die Untersuchungen der Stadt laufen bereits.

Langenfeld. Eigentlich sollte das aus Sicht der Stadtverwaltung leidige Thema um Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung und Vorteilsnahme innerhalb des Betriebshofes längst abgeschlossen sein.

Die drei Hauptverdächtigen hatten einige Tatbestände gestanden. Ihnen war daraufhin gekündigt worden. Doch während der Verhandlung vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht, bei dem einer der drei ehemaligen Mitarbeiter des Betriebshofes gegen seine Kündigung geklagt hatte, kamen neue Fakten zur Sprache, durch die der Fall nun eine größere Dimension bekommt.

Das bestätigte Manfred Rommel, Fachbereichsleiter zentraler Servicedienste der Stadt, gestern gegenüber der WZ: "Wir haben vom Kläger Schriftstücke bekommen, in denen behauptet wird, dass noch weitere Personen in den Fall involviert sind. Diesen Hinweisen werden wir genauso nachgehen, wie wir es in der Vergangenheit getan haben." Um wie viele Personen und um welche Vorwürfe es sich konkret handelt, wollte Rommel mit Blick auf das laufende Verfahren aber nicht preisgeben. Allerdings bestätigte er, dass es bereits erste Anhörungen gegeben habe.

Nicht überbewerten will den Fall derweil Bürgermeister Frank Schneider, der von "wüsten Beschuldigungen" Seitens des Klägers sprach: "Es ist logisch, dass da jetzt mit Dreck nach den Zeugen geschmissen wird", sagte er gestern und fügte an: "Wir gehen den neuen Anschuldigungen natürlich nach, ich habe aber keine Sorge, dass da jetzt noch mehr aufgewühlt wird." Allerdings gehe auch Schneider davon aus, dass "uns das Thema wohl noch Jahre beschäftigen wird". Nach den Verhandlungen am Arbeitsgericht stehen nämlich noch die Rechtsstreitigkeiten vor dem Strafgericht an.

Ob es dann bei den drei Beschuldigten bleibt oder die bereits öffentlich gewordenen Verfehlungen der drei Betriebshof-Mitarbeiter nur die Spitze des Eisbergs sind, ist noch unklar. Geht es nach einem der Drei, sind noch weitere Mitarbeiter schuldig.

Einen ersten Sieg feierte einer der Kläger bereits jetzt. Das Arbeitsgericht gab seiner Klage auf Aufhebung der Kündigung in erster Instanz Recht. Bürgermeister Schneider: "Sobald wir die Urteilsbegründung schriftlich haben, gehen wir in Berufung."