Monheim: 29-Jähriger wird wegen sexuellem Missbrauch verurteilt

Ein 29-Jähriger wurde gestern in Düsseldorf zu sechs Jahren Haft verurteilt. Bei ersten Übergriffen des Monheimers waren die Mädchen elf und 13Jahre alt.

Monheim/Düsseldorf. Wenn ihre Mutter arbeiten war, soll ein 29-jähriger Kfz-Mechaniker aus Monheim seine inzwischen 18 und 14 Jahre alten Stieftöchter sexuell missbraucht haben - insgesamt fast 40 Mal.

Das Düsseldorfer Landgericht hat den Mann am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Der Stiefvater, dem die Mädchen bis dahin nahezu vorbehaltlos vertraut hatten und den sie Papa nannten, soll sich zunächst an der älteren Schwester vergangen haben. Diese sagte, bei den ersten Übergriffen sei sie 13 Jahre alt gewesen.

Anfang 2004 lag die Mutter im Krankenhaus, um den kleinen Bruder zur Welt zu bringen. Der Angeklagte war mit dem Mädchen allein in der Wohnung an der Grunewaldstraße. Er soll sich zu ihr aufs Sofa gelegt und sie an intimen Stellen berührt haben. Das Mädchen wehrte sich heftig.

Unter anderem deswegen kam es angeblich zu diesem Zeitpunkt noch zu keinem Geschlechtsverkehr. Später soll er diesen jedoch mehrmals gegen ihren Willen vollzogen haben. Der Richter befand, dabei habe sich der Angeklagte teils "besonders widerlicher" Praktiken bedient.

Auch die jüngere Schwester, so der Vorwurf, habe der Stiefvater missbraucht. Er soll sie immer wieder unsittlich angefasst haben, seit sie elf Jahre alt war. Zum Geschlechtsverkehr sei es mit diesem Mädchen aber nicht gekommen.

Im vergangenen Sommer war die Sache im Zuge eines Streits ans Licht gekommen. Die ältere Tochter schrie: "Was bist du für eine Mutter? Wenn du nicht da bist, holt er uns zu sich ins Bett." Daraufhin erstattete die verblüffte Frau Anzeige gegen den Ehemann. Das Paar hat sich inzwischen getrennt. Die Scheidung läuft.

Neben den Missbrauchsvorwürfen soll der 29-Jährige obendrein den Freund der älteren Stieftochter zunächst bedroht und dann angegriffen haben. Wenn er nicht die Finger von dem Mädchen lasse, werde er seinen Kopf in eine Plastiktüte stecken und diese Tüte per Post den Eltern schicken.

Nach einer Silvesterfeier soll er den 18-Jährigen zu Boden gerissen und ihm einen Schraubenzieher in den Mund gesteckt haben, hieß es im Prozess.

Ob der Angeklagte die komplette Haftstrafe in Deutschland absitzen wird, ist noch unklar. Da er Bürger eines anderen Staates ist, wird zurzeit geprüft, ob und, wenn ja, wann er abgeschoben werden kann.