Monheim: Mildes Urteil nach Standpauke

Amtsgericht: Zwei Monheimer brachen nach einem Trinkgelage einen Streit vom Zaun. Vor Gericht wurden sie am Dienstag davon überzeugt, dass eine Haftstrafe nur durch ein Geständnis verhindert werden kann.

Monheim. Es sollte eine vergnügter Abend werden. Fast einen Kasten Bier hatten H. (27) und R. (30) mit einem Freund geleert, da beschlossen die beiden Monheimer, noch mal auf die Rolle zu gehen. Die Ereignisse an dem Abend im Sommer 2007 eskalierten.

"Das tut uns leid", sagte R. Eine Quittung gab es für den besagten Abend: Beide Angeklagten, die keine Anwälte hatten, wurden gestern vom Amtsgericht zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Da der eine arbeitslos und der andere Hilfsarbeiter ist, konnte das Gericht keine Geldstrafe verhängen.

Was war geschehen? Die beiden Freunde waren auf der Holbeinstraße unterwegs, lachten, alberten herum. Da wurde es R. schlecht. Ob er sich nun übergab oder er nur etwas Magensäure ausspuckte, das konnte gestern nicht ganz aufgeklärt werden. Zeuge H., vor dessen Haus das Ganze geschah, war aufgebracht. "Entfernt das", soll er gesagt haben.

Als die Angeklagten um Wasser und Besen baten, soll der später angegriffene Zeuge gesagt haben. "Macht das mit der Hand weg." Darauf hatten die zwei allerdings keine Lust. Es soll zu Handgreiflichkeiten und Rangeleien, zu Tritten gekommen sein.

Wer wen getreten hatte und wohin, so genau wollten die Angeklagten das nicht mehr wissen. Wer hatte wem die Brille weggenommen, wer wen im Schwitzkasten? Wer hatte wem an den Haaren gerissen? Wer hatte getreten? Schließlich rief die Frau des Zeugen H. die Polizei, die die beiden Angeklagten sofort mit zur Wache nahm.

"Da wurden uns Dinge vorgehalten, die so nicht stimmten", waren sich die beiden gestern vor Gericht erst noch einig. Bis der Staatsanwalt dem Duo den Marsch blies. "Wenn Sie ein Geständnis ablegen, können Sie mit einer Bewährungsstrafe davon kommen", sagte er. Auch der Richter baute den Angeklagten eine goldene Brücke. "Gehen Sie mal raus und reden Sie drüber."

Die beiden waren sich wenig später einig. Einer hatte den Zeugen H. an den Kopf getreten, der andere in den Hintern. "Wir wollten nicht, dass der Abend so endete", sagte R. als Schlusswort. "Es tut uns leid."

In den nächsten zwei Jahren dürfen sich die beiden nichts zu schulden kommen lassen. Sonst wird die Bewährung sofort in Gefängnisstrafe umgewandelt. "Wir sind keine Unschuldslämmer", sagte R. dem Gericht. Der Staatsanwalt erinnerte sich auch, dass er R. mit Betäubungsmitteln und Sachbeschädigung als Angeklagten vor sich gehabt hatte. "Denken Sie nicht, das habe ich vergessen."

Den Zeugen wurde es übrigens nach dem Geständnis der beiden Angeklagten erspart, die Geschehnisse noch einmal zu schildern.