Monheim: Spaß endet vor Gericht
Noch gut bedient war am Donnerstag ein 27-Jähriger, der zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Aus Jux hatte er einen Kiosk in Baumberg überfallen. Inhaber und Richter fanden es weniger witzig.
Monheim. Wie ein gefährlicher Räuber sieht er nicht aus - der junge Mann mit den dunklen Haaren und dem blassen Gesicht, der zurzeit bei einer Hildener Firma zur Probe arbeitet. Und doch: Er wäre fast in eine Sache reingerutscht, die sein, so der Vorsitzende Richter, Leben beinahe komplett über den Haufen geworfen hätte. Letztlich kam der 27-jährige Monheimer Z. am Donnerstag vor dem Amtsgericht mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung davon.
Überfall und Bedrohung mit einer Waffe lautete die Anklage. Was war passiert? Am Abend des 8. Juli hatten sich Z. und seine Freunde zu einer Party getroffen. Alkohol floss reichlich. "Wie wäre es, wenn wir mal einen Kiosk überfallen", hatte einer die Idee. "Es ist natürlich alles nur ein Spaß, der Mann vom Kiosk wird eingeweiht", so der verrückte Plan.
Doch der Kioskbesitzer in Baumberg hatte keine Ahnung von dem vermeintlichen Spaß der Freunde. Und so erschrak er heftig, als zwei mit Schal und Socken vermummte Gestalten ihn mit einem Küchenmesser bedrohten und Geld aus der Kasse sowie Zigaretten verlangten. Der Mann öffnete die Kasse, die Täter entkamen mit einem Betrag von mehr als 2000 Euro.
Der Bedrohte hatte die beiden Täter jedoch erkannt. Die Polizei wurde gerufen und Z. legte bei der Vernehmung sofort ein Geständnis ab. So war es auch am Donnerstag. "Das war eine Riesenblödheit von uns", sagte der 27-Jährige. Sein Kumpel war zu dem Zeitpunkt des vermeintlichen Raubüberfalls Heranwachsender und steht vor dem Jugendrichter. "Ich weiß nicht, wie ich mich dazu habe hinreißen lassen", so Z., dem alles sehr leid tat.
Da er wegen Beleidigung und Drogenbesitz schon vorbestraft ist, wurde er zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, zur Bewährung, da die Sozialprognose günstig sei. 500 Euro muss er zudem an die Staatskasse zahlen.
Rechtsanwalt und Angeklagter waren über das Urteil erleichtert. "Das ist um Haaresbreite an einem bewaffneten Raubüberfall vorbeigeschrammt", so der Richter. Bewaffneter Raubüberfall wäre vor dem Landgericht verhandelt worden. Fünf Jahre Freiheitsstrafe hätten gedroht.
Der 27-Jährige, der noch bei den Eltern wohnt, hat eine Bewährungszeit von drei Jahren. Er darf sich in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen lassen. Damit das besser gelingt, wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.